Mönchengladbach Glasverbot am Derbytag in Zügen und Bahnhöfen

Mönchengladbach · Ein besonderes Augenmerk der Bundespolizei liegt am kommenden Wochenende auf dem Fußballspiel 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach. Da es in der Vergangenheit wiederholt zu Straftaten mit Glasbehältnissen und Pyrotechnik kam, hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Spieltag erlassen. Inhalt dieser Verfügung ist das Verbot, am 8. April Glasflaschen, Glasbehältnisse sowie pyrotechnische Gegenständen in Zügen und an Bahnhöfen mitzunehmen. Das Verbot gilt am Derbytag von 10 bis 20 Uhr und betrifft alle an- und abgehenden Regelzugverbindungen sowie zusätzliche Züge in beide Fahrtrichtungen auf nachfolgenden Strecken: Mönchengladbach Hauptbahnhof über Grevenbroich nach Köln Hauptbahnhof; Mönchengladbach Hauptbahnhof nach Neuss Hauptbahnhof, Neuss Hauptbahnhof über Dormagen nach Köln Hauptbahnhof; Köln-Worringen nach Köln Hauptbahnhof; Köln Hauptbahnhof nach Köln-Messe/Deutz. Außerdem gilt das Verbot an den Hauptbahnhöfen Mönchengladbach und Rheydt sowie alle Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bahn AG im Kölner Stadtgebiet. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Reisenden, die die Zugverbindungen und Bahnhöfe/Haltepunkte am 8. April nutzen. Die Einhaltung des Verbots wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei entsprechenden Verstößen oder Weigerungen wird ein Platzverweis erteilt oder Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro verhängt.

Auch beim letzten rheinischen Derby in Mönchengladbach im November vergangenen Jahres hatte es ein Glasverbot gegeben. Über 1000 Polizisten waren im Einsatz, um rivalisierende Fanströme zu trennen. Nach dem "Platzsturm" im Jahr davor, durften Fußball-Anhänger außerdem keine "uniformähnliche Kleidung" tragen.

(gap)
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