Mönchengladbach Gutachten: Angeklagter ist potent

Mönchengladbach · Seit Ende Oktober müssen sich ein Mönchengladbacher (50) und eine 44-jährige Mitangeklagte, die früher ein Paar waren, wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Der 50-Jährige soll sich 2014 an der damals zehnjährigen Tochter der Frau wiederholt vergangen haben und das Kind sogar mit einem Vibrator penetriert haben. Zum Prozess war es gekommen, nachdem die Frau den Mann verlassen und die Polizei verständigt hatte. Im Gerichtssaal hatte sie sich unter Tränen geständig gezeigt. Dagegen bestritt der Angeklagte den Missbrauch hartnäckig. Er beteuerte, nach einer Operation impotent geworden zu sein.

Das inzwischen 13 Jahre alte Opfer hatte eine sehr zögerliche Aussage gemacht. Sie wolle nicht mehr über die Ereignisse reden, hatte das Mädchen seiner Anwältin anvertraut. Weil das Mädchen nur wenige Angaben zum sexuellen Missbrauch machte und der Angeklagte die Tat bestritt, spielen die Gutachten im Prozess eine wichtige Rolle bei der Beweisaufnahme. Nach einem Bandscheibenvorfall war der Angeklagte 2014 operiert worden und hatte danach erklärt, er leide an einer sexuellen Störung und sei impotent. Doch das hatte ein Neurochirurg in seinem Gutachten bezweifelt. Solche Folgen seien nach der Operation anatomisch nicht zu erwarten. Danach musste sich der 50-Jährige einer weiteren medizinischen Untersuchung unterziehen, die überraschend endete. Der Angeklagte musste für die Anamnese mehrere Bogen ausfüllen. Darin behauptete der Angeklagte selbst, nach seiner Operation sei er im Tatzeitraum in der Lage gewesen, den Beischlaf ausüben zu können. Danach verzichteten die Ärzte auf weitere Tests. Der Prozess wird Ende Februar fortgesetzt.

(RP)
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