Mönchengladbach GWSG-Razzia: Jurist rät zur Beurlaubung des Geschäftsführers

Mönchengladbach · Trotz des Verdachts der Korruption arbeitet Armin Maaßen weiter in seiner Position als Chef der Wohnungsgesellschaft. Juristisch ist das fragwürdig.

 Am 28. April sicherten Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft Beweismaterial aus den Räumen der GWSG am Berliner Platz.

Am 28. April sicherten Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft Beweismaterial aus den Räumen der GWSG am Berliner Platz.

Foto: Theo Titz

Heute Nachmittag tagt der Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsgesellschaft GWSG. Die Neuwahl des Vorstands steht auf der Tagesordnung. Der stellvertretende Vorsitzende Reinhold Schiffers soll die Nachfolge der bisherigen Vorsitzenden Anna Bögner antreten. In der vergangenen Woche hatte Schiffers sich kritisch zur Haltung der Stadt als Gesellschafterin geäußert. Die städtische Rechtsabteilung hatte geraten, auf der Grundlage der Unschuldsvermutung den Geschäftsführer Armin Maaßen, gegen den der Verdacht der Korruption besteht, weiter im Amt zu lassen. Schiffers hatte Zweifel darüber geäußert, ob das juristisch und menschlich die richtige Lösung sei. Das brachte ihm - vor allem unter den Mitgliedern der Aufsichtsrats - nicht nur Freunde ein.

CDU-Fraktionssprecher Hans-Peter Schlegelmilch äußerte sein Unverständnis über die Haltung von Reinhold Schiffers. "Nach meiner Einschätzung hat die Verwaltung keinen Fehler gemacht", sagte er auf RP-Anfrage. Im Übrigen bestehe die Bringschuld der Staatsanwaltschaft. "Wenn sich in der Sache der Status verändert, muss der Oberstaatsanwalt den Oberbürgermeister informieren." Der SPD-Fraktionsvorsitzende Felix Heinrichs hält es für richtig, dass der Aufsichtsrat weitere juristische Meinungen einholt. "Die Mitglieder müssen sich beraten, und das tun sie auch."

Nach wie vor werden die umfangreichen Beweismittel ausgewertet, die Polizei und Staatsanwaltschaft nach einer anonymen Anzeige gegen den GWSG-Geschäftsführer am 28. April aus den Räumen am Berliner Platz geholt hatten. Zeitgleich waren mehrere Handwerksbetriebe durchsucht worden. "Man wird die Untersuchungen nicht auf die lange Bank schieben, weil der Fall doch eine gewisse Brisanz hat", sagte gestern Oberstaatsanwalt Lothar Gathen.

Der Aufsichtsrat wäre gut beraten, den Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft zu beurlauben. Das sagte Rechtsanwalt Wolf-Ulrich Aselmann auf RP-Nachfrage. "Das wäre die eleganteste Lösung, und niemand würde am Ende das Gesicht verlieren - egal, welches Urteil erfolgt." Sollte am Ende der Geschäftsführer unschuldig aus der Sache hervorgehen, hätte der Aufsichtsrat sich nichts vergeben. "Sollte er schuldig gesprochen werden, hat der Aufsichtsrat auch richtig gehandelt."

(RP)
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