Mönchengladbach Haft- und Bewährungsstrafen nach Prügelei in der Altstadt

Mönchengladbach · Sowohl ein 48-jähriger Angeklagter als auch sein 42-jähriger Komplize standen gestern nicht zum ersten Mal vor Gericht. In diesem Fall warf der Staatsanwalt den beiden Mönchengladbachern gemeinschaftliche Körperverletzung vor. Den Älteren hatten Justizwachtmeister zuvor sogar aus der Haft in den Saal gebracht. Das Vorstrafenregister des jüngeren Angeklagten enthielt zwar auch keine leeren Blätter - die letzten 13 Jahre hatte sich der Familienvater jedoch nichts zuschulden kommen lassen.

Diesmal sollen die beiden Männer am 23. August 2015 bei einem Altstadtbesuch völlig ausgerastet sein. Laut Anklage sollen sie einen Mann nach einem Streit zu Boden gebracht und dann mehrfach gegen den Kopf getreten haben. Die Angeklagten, die nie eine Berufsausbildung gemacht haben, zeigten sich sofort geständig und auch einsichtig. "Wir sind nach längerer Zeit mal wieder ausgegangen und hatten viel Alkohol getrunken", erinnerten sich die beiden. Das Opfer habe zunächst eine 36-jährige Begleiterin beleidigt, geschubst und dann auch die Ehefrau des 48-Jährigen belästigt. Da seien sie ausgerastet. Der 48-Jährige soll fünfmal auf den am Boden liegenden Mann eingetreten und der Jüngere quasi im Vorbeigehen noch einmal auf den Kopf des hilflosen Opfers getreten haben. Die Aussage der 36-jährigen Zeugin wurde durch ein Video bestätigt.

Das Opfer selbst blieb dem dem Gerichtstermin gestern fern. Der , damals stark alkoholisierte Mann hatte bei der Polizei ausgesagt, er habe gespürt, dass mehrere Personen auf ihn eintraten, habe aber nur eine Schürfwunde am rechten Unterarm davongetragen. Er habe keine weitere ärztliche Versorgung gewünscht.

Im Prozess hatte der Staatsanwalt für die beiden Angeklagten Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und fünf Monaten gefordert, beide ohne Bewährung. Der Richter jedoch verurteilte den bereits in Haft sitzenden Gladbacher zu 17 Monaten Gefängnis - ohne Bewährung. Der jüngere Mitangeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten davon. "Diese Chance ist ein Warnschuss", gab ihm der Richter mit auf den Weg.

(RP)
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