Mönchengladbach Haftstrafe und Freispruch im Brandstiftungsprozess

Mönchengladbach · Nach wochenlanger Verhandlung endete gestern der Brandstiftungsprozess vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts mit der Urteilsverkündung. Nach einer Serie von Brandstiftungen in Süchteln waren ein Bedburger (30) und ein Tönisvorster (25) angeklagt wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Doch am Ende kam der 25-jährige Angeklagte mit einem Freispruch mangels Beweises davon. Den 30-Jährigen verurteilten die Richter zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Die beiden Männer sind bereits aufgrund vorheriger Straftaten in der LVR-Klinik Süchteln untergebracht. Zwischen August und November 2015 sollen die Angeklagten gemeinsam in Süchteln Feuer gelegt haben. Die beiden hatten sich angefreundet und die freien Nachmittage zum Zündeln genutzt. So steckten sie Holzpaletten, Holzbalken, mehrere Autos, ein Gartenhäuschen an und legten Feuer im Alten Pumpwerk. Im Gerichtssaal zeigten sich die Männer aussagebereit. Doch der 25-Jährige hatte den Älteren als Haupttäter beschrieben und sich selbst als "stillen Mitläufer" bezeichnet. Er habe den Älteren bewundert und mit ihm eine Beziehung angestrebt. Doch der Bedburger hatte den Jüngeren sowohl im Prozess als auch in der Klinik als Mittäter belastet, sich dabei aber immer wieder in Widersprüche verwickelt. Dabei gab der 30-Jährige unumwunden zu, dass er bereits als 15-Jähriger gezündelt habe und danach wegen Brandstiftung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden sei. Feuer sei für ihn faszinierend. Im Alten Pumpwerk war es sogar zu einer Explosion gekommen. "Er hat mich allein zurückgelassen", hatte sich der 30-Jährige im Gerichtssaal beschwert. Offenbar war es seitdem mit der Freundschaft der Männer vorbei gewesen. Am Ende konnte das Gericht dem 25-Jährigen in keinem der Brandstiftungsfälle eine Tatbeteiligung beweisen. "In dubio pro reo" - für ihn gab es einen Freispruch. Wegen neunfacher schwerer Brandstiftung wurde der Ältere zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die beiden Angeklagten bleiben in der Psychiatrie untergebracht. Das hatte der Gutachter empfohlen. In seiner Beurteilung hatte der Sachverständige dem 30-Jährigen eine komplexe Persönlichkeitsstörung attestiert. Der 25-Jährige war in der Psychiatrie gelandet, weil er grundlos und plötzlich auf einen Freund mit dem Messer eingestochen hatte.

(RP)
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