Mönchengladbach Handy am Steuer - Richter stellt Verfahren ein

Mönchengladbach · Ein 29-jähriger Düsseldorfer hat sich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wegen der Benutzung eines Handys am Steuer gewehrt. Gegen den Bescheid vom 23. September hatte der Bankangestellte rechtzeitig Einspruch eingelegt. Vor Gericht gab es nun keine belastende Zeugenaussage: Ein Polizist konnte sich an die Kontrolle nicht mehr erinnern, seine damalige Kollegin konnte nicht als Zeugin geladen werden.

 Wer das Handy am Steuer benutzt muss mit Bußgeld rechnen.

Wer das Handy am Steuer benutzt muss mit Bußgeld rechnen.

Foto: DPA

Selbstbewusst nahm der Bankangestellte im dunkelgrauen Anzug Platz in Saal A 28. Emotionslos schilderte der Düsseldorfer, was ihm am 9. Juli des vergangenen Jahres in Mönchengladbach passierte, als er mit seinem Fahrzeug unterwegs war. "An der Aachener Straße am Blumenladen wurde ich von der Polizei herausgewinkt", so der Autofahrer. Eine Polizeibeamtin habe ihn beschuldigt, in seinem Wagen ein Handy benutzt zu haben. "Nein, das habe ich nicht getan. Tatsächlich habe ich an meinem eingebauten Navi ein Rädchen gedreht. Das Navi war eingestellt, weil ich an dem Tag in einer Kolonne vor meinen Kollegen fuhr", erklärte der Mann. Er beteuerte: " Ich fahre 150 Kilometer am Tag. Das Handy war damals links in meiner Fahrertür." Empört ergänzte er, die Polizistin habe nicht einmal geprüft, ob er überhaupt ein Handy besitze.

Ein Polizeibeamter (28) sollte mit seiner Zeugenaussage den Handy-Fall aufklären. "Ja, damals standen wir 17 Uhr an der Aachener Straße. Der Autofahrer soll sein Handy im Wagen benutzt haben. Das hat aber meine Kollegin festgestellt", so der 28-jährige Zeuge. Er sei damals der Beobachtungsposten gewesen und seine Kollegin sei für den Anhalteposten verantwortlich gewesen. Das Handy des Bankangestellten habe sich in der Mittelkonsole des Wagens befunden, so die Kollegin. Der Autofahrer habe mit der Hand auf das Handy getippt. Ein Display habe aufgeleuchtet, so die Beobachtungen der Kollegin. Doch der Bankangestellte hatte Glück. Die Polizistin ist inzwischen versetzt worden und konnte deshalb nicht als Zeugin gehört werden. Der Polizeibeamte konnte sich weder an den Fall noch an den Autofahrer erinnern. Die Richterin stellte das Bußgeldverfahren ein und ersparte dem Autofahrer und möglichen Handysünder eine Strafe von 60 Euro und einen Punkt.

(RP)
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