Mönchengladbach Hartz-IV-Betrüger erhielt Bewährungsstrafe

Mönchengladbach · 40-jähriger Mönchengladbacher verschwieg, dass er ein Arbeitsangebot angenommen hatte.

Der Angeklagte blickte immer wieder hilfesuchend auf seinen Anwalt. Tatsächlich ist der dreifache Vater wieder einmal als Straftäter - diesmal als Betrüger - aufgefallen. Zur Zeit werde er finanziell von seiner Mutter und seiner Freundin unterstützt, gab der Angeklagte schüchtern zu. Aber im vergangenen Jahr hatte der Hartz-IV-Empfänger in den Monaten Juli, August und September gearbeitet, diese Arbeitsaufnahme dem Jobcenter jedoch nicht mitgeteilt. So bezog er weiter unberechtigt Geld vom Amt. "Ein Kollege ist ausgefallen. Ich wurde gefragt, ob ich ihn ersetzen könnte. Da habe ich einfach ,ja' gesagt", verteidigte sich der 40-Jährige. Er sei davon ausgegangen, dass das Jobcenter das für ihn automatisch melden würde. Doch das glaubte ihm der Richter nicht. "Sie haben doch immer wieder gehört und gelesen, dass man sofort eine Arbeitsaufnahme melden muss", hielt ihm der Richter vor. Der Verteidiger des Mannes meinte, sein Mandant habe doch nur eine Broschüre vom Amt erhalten und diese offenbar nicht gelesen. Er bat für den Gladbacher um Freispruch, jedoch vergeblich. Nachdem der Richter das Vorstrafenregister des Angeklagten verlesen hatte, war klar, dass der 40-Jährige kein Neuling im Gerichtssaal war. Er ist mehrfach vorbestraft, auch einschlägig - wegen Erschleichens von Leistungen. Nach jahrelanger Drogenabhängigkeit ist er mit Vermögensstraftaten aufgefallen, auch mit Haftstrafen. Die Staatsanwältin forderte für die 40-Jährigen eine Geldstrafe von 600 Euro.

Doch das Gericht verurteilte den Mönchengladbacher wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. In diese Strafe wurden zwei frühere Strafbefehle, die noch nicht erledigt waren, einbezogen. Der Angeklagte muss die fünf Monate allerdings nicht verbüßen. Die Freiheitsstrafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, dass er sich bereits um eine stationäre Drogentherapie bemüht habe. Die Gelegenheit zu einer Drogentherapie wolle man dem Angeklagten nicht nehmen, machte der Richter in der Urteilsbegründung klar. Allerdings müsse der Gladbacher dem Gericht mitteilen, wann er mit der Therapie beginne. Der Angeklagte wird in der Bewährungszeit von einem Bewährungshelfer begleitet. Am Ende versprach der 40-Jährige, die Chance vom Gericht zu nutzen.

(RP)
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