Mönchengladbach Hat ein Paar das Jobcenter um rund 13.500 Euro betrogen?

Mönchengladbach · Weil Paar das Jobcenter um ingesamt 13.500 Euro betrogen haben soll, muss es sich jetzt vor Gericht verantworten.

Zusammen betraten die beiden Mönchengladbacher am Mittwoch den Gerichtssaal. Nebeneinander nahmen der Mann (59) und die Frau (51) auf der Anklagebank Platz. "Aber wir sind kein Paar, obwohl wir in einer Wohnung leben. Jeder hat sein Zimmer", beteuerte die 51-Jährige sofort.

Tatsächlich hatte der 59-Jährige beim Jobcenter für sich und die Frau Leistungen für den gemeinsamen Lebensunterhalt gefordert. "Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft", hatte er behauptet. Außerdem hatte der Hilfsarbeiter als Schrotthändler gearbeitet und dieses Einkommen dem Jobcenter verschwiegen. Jahrelang soll er Schrott für insgesamt 34.960 Euro abgeliefert haben. Die Anklage wirft den beiden, die kein Paar sein wollen, in den Jahren 2009 bis 2012 gemeinschaftlichen Betrug von 13.437 Euro vor.

Aber davon wollen die beiden nichts wissen. Transportiert wurde der Schrott mit einem VW- Bus, dessen Steuern die 51-Jährige zahlte und auf deren Namen der Pritschenwagen zugelassen war. "Ich habe für viele Leute den Schrott weggefahren und für den Sprit gesorgt", erinnerte sich der Angeklagte. Aber größere Geldsummen habe er für seine Fahrdienste nie erhalten.

"Mal bekam ich dafür ein Radio oder einen Fernseher oder Benzin. Einmal wurde auch der Transporter repariert", gab der Schrottfahrer zu. Der Schrott wurde auf die Waage gestellt, so der Angeklagte. Das Geld habe er immer weitergereicht. Den VW-Bus habe man nur angeschafft, weil "er so billig ist, keinesfalls, um Schrott zu tranportieren", beteuerte der Mönchengladbacher. "Und ich habe von der angeblichen Bedarfsgemeinschaft gar nichts gewusst", erklärte die Frau.

Nach diesen Unschuldsbeteuerungen der beiden beschloss das Gericht, den Betrugsprozess Anfang November fortzusetzen und dazu Zeugen vom Hauptzollamt zu laden, die offenbar Details von den einzelnen Schrottmengen und Preisen nennen können. Nach Verlesung der Vorstrafenregister der beiden wurde am Mittwoch bekannt, dass die Gladbacher nicht zum ersten Mal gemeinsam auf der Anklagebank sitzen. Sie wurden bereits wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt.

(RP)
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