Mönchengladbach Das ist der Fan-Shop der Hells Angels

Mönchengladbach · Die Rocker-Gruppierung verkauft seit Donnerstag an der Hauptstraße in Rheydt unter anderem Pullover und T-Shirts, und bald auch für Kinder. Es gibt sogar eine Frühjahrskollektion. Das alles ist legal - solange dort keine verbotenen Abzeichen angeboten werden.

 Zur Eröffnung des Shops kamen etwa 20 Anhänger der Rocker-Gruppierung.

Zur Eröffnung des Shops kamen etwa 20 Anhänger der Rocker-Gruppierung.

Foto: Jörg Knappe

Ein großes Schaufenster, darauf der Schriftzug "Support 81 MG City" in großen roten Lettern - so präsentiert sich der neue Hells-Angels-Fanshop in Rheydt. Zur Eröffnung an der Hauptstraße kamen am Nachmittag rund 20 Anhänger der Rocker-Gruppierung. Hier sollen Mode-Artikel für Männer, Frauen und bald auch für Kinder über die Ladentheke gehen.

Neben Überwachungskameras ist der etwa 35 Quadratmeter große Verkaufsraum mit prall gefüllten Regalen und einer kleinen Theke ausgestattet. Kapuzenpullover, Jeans- und Stoffhosen, aber auch Schmuckanhänger sowie Armbänder finden sich in den Vitrinen und an den Kleiderständern. Inhaber Ramin Yektaparast, der nicht fotografiert werden möchte, betont, dass seine Ware nichts mit der traditionellen Kleidung der Rocker zu tun habe. "Es ist keine Hells-Angels-Kleidung", sagt er. "Es handelt sich nur um Supporter-Artikel. Diese Sachen sind für alle, die mit uns sympathisieren oder die Kollektion schön finden."

Die Nachfrage sei sehr groß, nicht nur bei Männern. "Wir haben Kollektionen für alle Altersklassen, sogar für Kinder", sagt der 27-jährige Rocker. Ein Online-Shop werde bald folgen. Dort werde später nicht nur die aktuelle "Frühjahrskollektion", sondern auch Sommermode angeboten.

Der Shop eröffnete in den ehemaligen Räumen eines Geschäfts, in dem bis zum Ende des vergangenen Jahres Nahrungsergänzungsmittel für Kraftsportler verkauft wurden. Der damalige Betreiber des Geschäftes soll Mitglied der Hells Angels gewesen sein. Anfang August 2015 wurde das Geschäft von einem bislang Unbekannten beschossen. Verletzt wurde damals niemand. Inhaber Ramin Yektaparast hat jedoch keine Sorge, dass sich ähnliche Vorfälle in seinem Geschäft wiederholen.

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Nicht jeder begrüßt die Ansiedlung eines solchen Geschäfts mitten in Rheydt. Juristisch betrachtet jedoch spricht nichts dagegen, dass die Hells Angels einen solchen Shop eröffnen, sagt Florian Albrecht. Der 38-Jährige ist Rechtsanwalt und Kriminologe. Er forscht seit vielen Jahren zur Rockerkriminalität. Hells Angels gelten juristisch nicht als kriminelle Vereinigung. "Solange der Ortsverein bzw. seine Mitglieder nicht nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch verurteilt worden ist, gilt er nicht als kriminelle Vereinigung", erklärt er. Demnach sind die Hells Angels in Deutschland juristisch nicht als solche zu bewerten - auch wenn einige Ortsvereine inzwischen nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes verboten wurden. Das diente jedoch immer der Gefahrenabwehr.

Albrecht erklärt das so: "Wenn ich mit einer Axt herumlaufe, stelle ich vielleicht eine Gefahr dar. Töte ich jemanden mit dieser Axt, bin ich kriminell." Das Verbot der Ortsgruppen habe demnach immer dem Zweck gedient, eine Gefahr abzuwenden, zum Beispiel wenn Straftaten von Vereinsmitgliedern bekannt wurden, an denen aber nicht zwingend die gesamte Vereinigung mitwirken muss.

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Foto: Theo Titz

So seien einige Ortsableger als gefährlich eingestuft und verboten worden, weil sie auch kriminelle Mitglieder haben. Die Gruppen als ganze wurden bislang aber nicht als kriminelle Vereinigungen im Sinne des Strafgesetzbuchs eingestuft, sagt Albrecht. Auch die Rockerbewegungen sind an sich nicht verboten. "Generell ist es jedem Bundesbürger erlaubt, sich als Gruppe zusammenzuschließen und ein Gewerbe zu eröffnen - selbst ein Bordell wäre in Ordnung", sagt der Jurist.

Einzige Beschränkung für einen Shop, wie er in Rheydt eröffnet wurde: Abzeichen verbotener Ortsgruppen dürfen nicht in Umlauf gebracht werden, genauso wie einige Logos, an denen US-Unternehmen das Urheberrecht haben, sagt Albrecht. "Der Shop ist natürlich nicht für den Normalbürger. Aber solange niemand eine Straftat begeht, ist alles im grünen Bereich."

Unterm Strich verdiene der Geschäftsinhaber damit auf legale Weise Geld und zahle seine Steuern. "Das kann man niemandem verbieten."

(RP)
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