Mönchengladbach Heroinsüchtiger Angeklagter vor dem Landgericht

Mönchengladbach · Bisher musste sich der 33-jährige Viersener lediglich vor einem Amtsgericht verantworten. Doch inzwischen wirft der Staatsanwalt dem 33-Jährigen härtere Straftaten vor. Deshalb war gestern vor der Zweiten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts in der Anklage die Rede von schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, unerlaubtem Erwerb von Heroin in 20 Fällen und Erpressung. Doch der Angeklagte, dem wegen seiner jahrelangen Abhängigkeit von Heroin die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt droht, trat diesmal den Weg nach vorn an. Er gab sich geständig.

 Der Fall wird am Landgericht Mönchengladbach verhandelt.

Der Fall wird am Landgericht Mönchengladbach verhandelt.

Foto: Detlef Ilgner

So soll der Viersener im Januar 2014 von einem ebenfalls drogensüchtigen Bekannten verlangt haben, ihm kostenlos Heroin zu überlassen. Als dieser Wunsch nicht erfüllt wurde, soll der Angeklagte am 5. Februar 2014 in das Bier des Bekannten Diazepam gemischt haben. Das Opfer sollte das Bewusstsein verlieren und damit dem Angeklagten die Möglichkeit eines Diebstahls bieten. Das bestritt der 33-Jährige nicht. Nur die Beute sei kleiner gewesen. Dann erinnerte sich ein 53-jähriger Viersener an das schlimme Erlebnis in der Februarnacht 2014. Vormittags hatten sich der Angeklagte und der 53-Jährige getroffen und waren schließlich zusammen in die Wohnung des Älteren gegangen. "Ich trank Bier und wusste dann gar nichts mehr. Um drei Uhr nachts rief ich die Polizei. Mein Portemonnaie war weg und 530 Euro ebenfalls", schilderte der Wohnungsinhaber gestern in seiner Zeugenaussage.

Dagegen bestritt der Viersener einen anderen Anklagevorwurf. Ein behinderter 43-jähriger Mann hatte den Angeklagten beschuldigt, ihn im Januar bestohlen zu haben. "Der hat mich bedroht, mir in die Hose gefasst und das ganze Geld weggenommen", beschwerte sich der Behinderte. "Ich will die zehn Euro wiederhaben", rief er. Allerdings hatten der Angeklagte und der Verteidiger die Plätze getauscht. Der Anwalt hatte sogar seine Robe abgelegt. Doch das Diebstahlsopfer erkannte niemanden im Gerichtssaal. "Diese Begegnung hat nie stattgefunden", beteuerte der Angeklagte. Danach beschlossen alle Verfahrensbeteiligten, den Fall einzustellen.

Demnächst will die Zweite Große Strafkammer den Prozess mit weiteren Zeugen fortsetzen.

(RP)
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