Mönchengladbach Hochschule fördert Begabte

Mönchengladbach · Die Hochschule Niederrhein hat mit sieben Berufskollegs, davon zwei aus Mönchengladbach, einen Kooperationsvertrag geschlossen. Pro Jahr können nun 20 begabte Schüler neben ihrer Ausbildung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften studieren.

Im Schulgesetz ist es Schwarz auf Weiß nachzulesen: Jeder Schüler soll individuell gefördert werden. "Das gilt nicht nur für Schüler mit Problemen", sagt Andreas Ratzmann, stellvertretender Schulleiter des Berufskollegs Volksgartenstraße. "Sondern das heißt auch, begabte Schüler zu fördern." Um genau das zu tun, haben sich die Vertreter von sieben Berufskollegs, davon zwei aus Mönchengladbach, mit Professor Dr. Hans-Hennig von Grünberg, dem Präsidenten der Hochschule Niederrhein, und seinem Kollegen Professor Dr. Martin Wenke, Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an einen Tisch gesetzt und einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Pro Jahr können nun bis zu 20 ausgewählte Schüler der Kollegs am Fachbereich studieren. Ziel ist es, die Zahl der studierenden Schüler in einem Jahr zu verdoppeln und mittelfristig die Kooperation auf andere Fachbereiche auszuweiten.

Fünfseitiger Vertrag

"Wir wollen das Angebot der Hochschule und unser Angebot vernetzen", sagt Ratzmann. Die Idee entstand bei Gesprächen zu Kooperationen mit Unternehmen. Da äußerte ein Wirtschaftsvertreter die Ansicht, nur mit der Hochschule zusammenzuarbeiten. "Aber die Berufskollegs sind der größte Bildungsanbieter in Deutschland, allein in Nordrhein-Westfalen vertreten wir über 15 000 Schüler", betont Ratzmann. "Da wollten wir uns das Heft, unsere Schüler zu fördern, nicht aus der Hand nehmen lassen."

Der fünfseitige Vertrag sieht drei Möglichkeiten des Studiums für Schüler der Berufskollegs vor: ein berufsbegleitendes Betriebswirtschaftliches Studium, den Bachelor of Business Administration sowie den Bachelor in Information Systems. Besonders qualifizierte Schüler der Berufskollegs werden als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung der Hochschule zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen. Von den Studiengebühren und Semesterbeiträgen sind sie befreit. Sollten sich die Schüler nach Abschluss des Berufskollegs für ein Studium an der Hochschule entscheiden, können die bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen angerechnet werden. "Für die Einschreibung in das Studium müssen die Schüler dann alle Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Bewerber auch", betont Dekan Martin Wenke. Auch am Numerus-Clausus-Verfahren kommen die Schüler dann nicht herum.

Nicht nur für die Schüler bringt die Kooperation Vorteile. Auch die Berufskollegs und die Hochschule sehen darin ein Stück Sicherung der eigenen Zukunft. "Spätestens ab 2018 wird es eine echte Konkurrenz unter den Hochschulen geben, wenn die Studierendenzahlen zurück gehen", prophezeit von Grünberg. "Da wird es nicht mehr reichen, Plakate aufzuhängen mit der Aufforderung. Kommt doch zu uns'. Wir müssen die Schüler frühzeitig an die Hochschule binden."

(RP)
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