Mönchengladbach Hohe Geldstrafe nach Prügelei im Karneval

Mönchengladbach · Beleidigung und Körperverletzung warf der Staatsanwalt dem Angeklagten (22) vor. Stark betrunken, mit 1,89 Promille im Blut, war der gelernte Einzelhandelskaufmann am 27. Februar aufgefallen. Es war Karneval.

Im Gerichtssaal zeigte sich der Angeklagte sofort geständnisbereit. Er habe damals viel getrunken und Marihuana konsumiert. Der 22-Jährige verwies auf große Gedächtnislücken. Er könne sich nur noch bildlich erinnern. Nach einer Prügelei, in die er selbst verwickelt gewesen sei, habe er geglaubt, einen der Männer zu erkennen. Den habe er dann wohl in den Rücken getreten.

Mehrere Zeugen erinnerten sich im Gerichtssaal an den aggressiven Mann. Polizeibeamte beleidigte er als "Drecksbullen und Hurensöhne". "Wir konnten ihn nur mit Mühe in den Streifenwagen bugsieren", erklärte ein 43-jähriger Polizeibeamter. Noch im Polizeigewahrsam sei der betrunkene Mann mit aggressivem Verhalten aufgefallen. Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte bei den Polizeibeamten. Auch andere Zeugen, die im Februar die Polizei verständigt hatten, waren von dem Angeklagten im Karnevalstrubel beleidigt worden. So hatte er eine Frau als "dumme Hure" und "fette Sau" beschimpft. Auch bei diesen Zeugen entschuldigte sich der Gladbacher. Das Opfer des brutalen Tritts erinnerte sich an Schmerzen im Rücken. Aber ob der Angeklagte der Täter gewesen sei, wisse er nicht.

Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten eine fünfmonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung. Der 22-Jährige sei bereits im Vorfeld im Vollrausch und mit Beleidigungen aufgefallen. Doch das Gericht berücksichtigte Geständnis und Reue des Mannes. Außerdem hatte der 22-Jährige die Drogenberatung um Hilfe gebeten. Das Gericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3500 Euro (hundert Tagessätze zu je 35 Euro).

"Das nächste Mal gibt es keine Geldstrafe mehr", warnte der Richter in der Urteilsbegründung.

(RP)
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