Mönchengladbach Hundewiesen — ersehnt, verpönt

Mönchengladbach · Sorgen Freilaufflächen für haufenweise Dreck in Wohngebieten? Oder bewirken sie vielleicht gerade das Gegenteil? Wir erklären, wo Hundewiesen entstehen, was sie kosten und wie sich Tierbesitzer dort verhalten müssen.

 In Mönchengladbach gibt es rund etwa 11 700 Hundebesitzer.

In Mönchengladbach gibt es rund etwa 11 700 Hundebesitzer.

Foto: Isabella Raupold

Geplante Hundeauslaufflächen 27 sind es insgesamt. Die Hundewiesen mit einer Gesamtfläche von 53 000 Quadratmetern sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Bei der Auswahl wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt. Es musste sich um städtische Grundstücke handeln. Das Areal sollte größer als 2000 Quadratmeter groß sein und nicht zu nah an viel befahrenen Straßen liegen.

Ausstattung Die Hundewiesen werden nicht eingezäunt. Die Grünflächen sollen fortan nur noch zweimal im Jahr gemäht werden. Alle ausgewiesenen Freilaufflächen werden mit Bello-Boxen ausgestattet. Das wird der Verein Clean up übernehmen. Ungeklärt ist noch, wer die Tütchen für die tierischen Hinterlassenschaften bezahlt. Aber auch auf den Hundwiesen soll die Regel gelten: Herrchen oder Frauchen müssen die Häufchen ihrer Vierbeiner entsorgen. Außerdem müssen die Tierbesitzer ihre Hunde im Griff haben. Dass sie beim Spielen auf Passanten zu springen, darf nicht sein, sagt Dirk Rütten von der städtischen Pressestelle.

Hundebesitzer Davon gibt es im Stadtgebiet etwa 11 700.

Hundesteuer Die Stadt nimmt etwa 1,3 Millionen Euro an Hundesteuer pro Jahr ein. Wie Rütten betont, haben Hundebesitzer keinen Anspruch auf Gegenleistung. "Die Hundesteuer ist eine reine Abwehrsteuer. Sie soll dazu dienen, dass in der Stadt nicht zu viele Hunde gehalten werden", sagt er.

Kosten In der Verwaltungsvorlage steht, dass sich durch die Pflege der 27 Freilaufwiesen für Hunde ein jährlicher Mehraufwand von 3566 Euro und 9 Cent ergibt. Einmalige Kosten entstehen für die Beschilderung (4640 Euro) und das Aufstellen von Abfallbehältern (790 Euro).

Anleinpflicht Im Stadtgebiet besteht überall Anleinpflicht. Ausgenommen davon sind Wirtschaftswege und Waldwege, wenn sie nicht durch ein Naturschutzgebiet verlaufen. Laut Rütten beträgt die Länge der Wirtschaftswege 450 Kilometer. Eine generelle Anleinpflicht ist juristisch nicht ganz einwandfrei. Es gibt mehrere Urteile, wonach das strenge Reglement als nicht statthaft erklärt wurde.

Die Stadt ging und geht auch noch davon aus, dass sie keine strenge Anleinpflicht hat, weil jeder Hundebesitzer im ländlich strukturierten Mönchengladbach schnell einen Wirtschaftsweg erreichen kann. Es gibt allerdings auch Gerichtsentscheide, die besagen, dass Gemeinden bei der Anleinpflicht auch nach Hunderasse und -größe differenzieren müssen.

Kritik Vor allem da, wo viele Kinder leben, regt sich Widerspruch gegen die Hundewiesen. Aber auch Jogger haben Bedenken gegen Freillaufflächen in oder an Parks. Eltern befürchten, dass spielende Hunde ihre Kinder anspringen und verletzen könnten. Außerdem bezweifeln sie, dass jeder Tierbesitzer auch wirklich die Häufchen seines Vierbeiners ordnungsgemäß entsorgt.

Mitglieder der Hundelobby wollen sich jedoch erklärtermaßen dafür einsetzen, dass sich alle Tierbesitzer an die Regeln halten. Bei der Stadt baut man auf dieses Versprechen. Die geäußerte Kritik, dass in der Stadt mehr für spielende Hunde als für spielende Kinder getan wird, ist wohl kaum haltbar.

Es gibt in Mönchengladbach etwa 270 Kinderspielplätze mit einer Gesamtfläche von 59 Hektar. 20 Plätze sollen im Frühjahr mit einer Million Euro aus dem Konjunkturpaket II modernisiert werden. Alleine an Sachmitteln werden für die Spielplätze jährlich 175 000 Euro ausgegeben. Dazu kommen die Personalkosten. Im Bauhof sind alleine 16 Mitarbeiter, die Kinderspielplätze kontrollieren, Spielgeräte auswechseln oder reparieren. Dazu kommt noch die Grünflächenunterhaltung.

Entscheidungen Noch ist über keine einzige Hundewiese entschieden. Das werden die Bezirksvertretungen in ihren kommenden Sitzungen Ende Januar und Anfang Februar tun. Aber selbst wenn eine Freilauffläche eingerichtet worden ist, heiße das noch lange nicht, dass sie dort auch ewig bleibe. "Sollten die Erfahrungen zeigen, dass die Hundewiese an diesem oder jenen Standort nicht geeignet ist, kann die Fläche auch wieder umgewidmet werden", sagt Rütten.

(RP)
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