Ehemaliges Militärgelände JHQ Illegale Übung mit Kriegswaffen in Mönchengladbach?

Mönchengladbach · Terror, Massaker, Bandenkrieg, Naturkatastrophe: Polizei und Rettungskräfte müssen auf viele Szenarien eingestellt sein. Unternehmen bieten dafür spezielle Trainings an - auch in Gladbach. Um eine solche Übung ging es jetzt vor Gericht.

Rückblick: "Very british": Die Welt des JHQ in Mönchengladbach
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Auch nach dem Abzug der Briten fielen im JHQ (Joint Headquarters) noch Schüsse. Denn das leere ehemalige Militärgelände, das sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) befindet, wurde für groß angelegte Übungen vermietet. Spezialeinheiten der Landespolizei und der Eliteeinheit GSG 9 trainierten dort beispielsweise Anti-Terroreinsätze.

Organisiert werden solche realitätsnahen Übungen für Polizei, Feuerwehr und Militär, bei denen zum Teil auch Kriegswaffen zum Einsatz kommen, häufig von privaten Unternehmen. Das ist in Zeiten drohender Terrorgefahr offenbar ein lukratives Geschäft.

Denn vor der Zweiten Kammer für Handelssachen des Mönchengladbacher Landgerichts stritten sich zwei solcher Unternehmen. Es ging um Unterlassung und Schadenersatz. Der Vorwurf des Klägers: Sein Konkurrent habe auf dem Gelände des JHQ eine große Übung mit einer niederländischen Spezialeinheit durchgeführt, bei der illegal Schuss- und Kriegswaffen zum Einsatz kamen. Die erforderlichen Genehmigungen, die wegen der strengen Sicherheitsauflagen sehr teuer sind, habe er nicht gehabt.

Die Beklagte bestreitet das. Die Polizei habe das Schießtraining nicht beanstandet, sagte er aus. Man habe alte Waffen eingesetzt, von denen keine Gefahr ausgegangen sei. Eine Genehmigung sei nicht erforderlich gewesen.

Der Kläger bemängelte, dass die Kontrolle bei der Übung angekündigt war. Er berief sich im Prozess auf einen anonymen Zeugen, der den unerlaubten Kriegswaffeneinsatz gesehen habe, und legte ein Gesprächsprotokoll eines Niederländers vor. "Haben Sie dessen Ausweis gesehen?", fragte der Vorsitzende des Gerichts. "Nein, aber wir kennen den Zeugen", kam prompt die Antwort von der Klägerbank. Allerdings konnte das Gericht offenbar mit einem anonymen Zeugen nicht allzu viel anfangen. So blieb die Frage, ob tatsächlich im JHQ Kriegswaffen illegal zum Einsatz kamen, unbeantwortet. Fakt ist, dass die BIma die Trainings des Unternehmens auf ihrem Besitz schließlich untersagte. Angeblich sollen sich Anwohner beschwert haben: Im JHQ würde andauernd geschossen.

Am Ende schlug die Zweite Handelskammer eine gütliche Einigung der Parteien - einen Vergleich - vor. Und dazu kam es auch: Die Beklagte verpflichtete sich in einer Unterlassungserklärung, kein waffenrechtlich relevantes Training mehr anzubieten und es zu unterlassen, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Schießstätte ohne die erforderliche Genehmigung einzurichten. Außerdem verpflichtet er sich, nach jedem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen, die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.

Dagegen verpflichtet sich der Kläger, auf Schadensansprüche zu verzichten. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Am Ende verpflichtete sich die Beklagte außerdem, mit der niederländischen Spezialeinheit kein Training mehr in Deutschland zu organisieren.

Als Streitwert setzte die Handelskammer 50.000 Euro fest.

(RP)
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