Mönchengladbach Im Pkw waren 2,8 Kilo Marihuana versteckt

Mönchengladbach · Er habe sich in Roermond in einem Outlet Schuhe angesehen, hatte der Gelsenkirchener (32) erklärt, als der Autofahrer 2016 an der holländischen Grenze von Polizeibeamten kontrolliert wurde. Den Beamten erschien diese Aussage etwas merkwürdig. Sie schauten genauer nach und fanden einen Karton, der vier Plastikbeutel enthielt. Darin befanden sich 2,8 Kilogramm Marihuana.

Gestern musste der Gelsenkirchener vor der Zweiten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten Einfuhr von Rauschgift, das Mitführen von zwei Reizstoffsprühgeräten (Pfefferspray) und Beihilfe zum Drogenhandel vor. Der 32-Jährige hatte bereits bei der Polizei ein Geständnis abgelegt und den Hintermann benannt. Er habe damals einen Mann kennengelernt, der ihn gebeten habe, nach Roermond zu fahren und dort von einem Parkplatz ein größeres Paket zu holen. Dafür sollte er 600 Euro erhalten. "Ich wollte dem Mann einen Gefallen tun", erklärte der Angeklagte. Und das sagte ausgerechnet ein Mann, der als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst ausgebildet worden war.

Ebenso schnell hatte der Angeklagte auch zugegeben, dass er ständig versuche, mit Aufputschmitteln gegen Überforderung im Beruf anzukämpfen. Er konsumiere Amphetamine und manchmal auch Kokain.

Ein psychiatrischer Sachverständiger beschrieb den Zustand, in dem der Angeklagte zum Schmuggler geworden war, als drogeninduzierte psychotische Episode. Es bestehe ein Hang zu Drogen und Wiederholungsgefahr, so der Gutachter. Eine Therapie sei sofort erforderlich. Der Angeklagte, der bisher bis auf eine kleine Geldstrafe noch nie aufgefallen war, sei in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert gewesen. Nach einem Rechtsgespräch werteten alle Verfahrensbeteiligten die Tat des Gelsenkircheners als minder schweren Fall.

Der Staatsanwalt forderte für den 32-Jährigen eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Doch das Gericht schloss sich diesem Plädoyer nicht an. Wegen Einfuhr von Drogen und wegen Beihilfe zum Handel mit Marihuana im minder schweren Fall verurteilte die Zweite Strafkammer des Landgerichts den Angeklagten zu zwei Jahren Haft und der sofortigen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Es handele sich um eine spontane Ausnahmetat, hieß es gestern in der Urteilsbegründung.

(RP)
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