Mönchengladbach Internetbetrüger schädigte einen Rentner um 4000 Euro

Mönchengladbach · "Das war für mich wie ein Hauptgewinn, als ich damals plötzlich 4000 Euro auf meinem Konto hatte", erinnerte sich der Angeklagte (33), als er sich am Mittwoch wegen Betruges und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten musste.

Tatsächlich war das, was der 33-Jährige als Glücksfall empfand, ein gemeiner Betrug. Der 33-Jährige, der im Gerichtssaal von seinem Betreuer begleitet wurde, hatte am 23. September 2013 im Internet einen Krankenfahrstuhl für 4000 Euro angeboten. Das Betrugsopfer, ein Rentner, hatte sich gemeldet.

"Ich überweise, dann können Sie liefern", hatte der Rentner voller Vertrauen geantwortet. Der Angeklagte bekam das Geld, lieferte aber nicht. "Das war für mich viel Geld, da konnte ich nicht Nein sagen", gab der 33-Jährige unumwunden zu. "Schulden habe ich nicht von dem Geld bezahlt, obwohl ich viel Schulden habe", ergänzte er sein Geständnis.

Amphetamine habe er sich von dem Geld gekauft. Damals sei seine Partnerschaft mit einem Lebensgefährten in die Brüche gegangen. Suizidgedanken habe er gehabt. Jetzt wolle er aber eine Therapie machen. "Für Drogen habe ich kein Geld mehr", so der Angeklagte.

Neben dem Betrug warf ihm der Staatsanwalt außerdem fahrlässige Körperverletzung vor. "Ich habe die Frau nicht geschlagen, nur die Tür zugedrückt", erinnerte sich der Angeklagte. Am 6. Juni 2014 wollte der Angeklagte das Handypäckchen abholen, das er unter dem Namen eines Bekannten bestellt hatte. "Das Handy wollte ich unbedingt haben", so der 33-Jährige. Doch eine Angestellte sah, dass der Name nicht stimmte, und wollte das Päckchen nicht aushändigen.

Die Frau wollte verhindern, dass er mit dem Handy die Annahmestelle verließ. "Ich hatte die Hand dazwischen, weil er unbedingt die Tür öffnen wollte. Ich bekam nur einen Kratzer ab und war nicht verletzt", erinnerte sich die Angestellte. Am Ende beteuerte der Angeklagte: "Es wird nie wieder vorkommen". Das Gericht verurteilte den vorbestraften Mann zu acht Monaten Haft mit Bewährung. Außerdem muss er Drogenscreenings absolvieren und Kontakt zur Drogenberatung aufnehmen.

(RP)
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