Freilassung des Islam-Predigers Anklage gegen Salafist Sven Lau wird fallen gelassen

Hamburg · Islam-Prediger Sven Lau wurde am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Anklage gegen den Salafisten wegen angeblicher Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird zurückgenommen. Das teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit.

Februar 2014: Salafistenkundgebung und Gegendemos in Mönchengladbach
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Der deutsche Islam-Prediger Sven Lau (33) war Ende Februar in Mönchengladbach verhaftet worden. Ihm wurde damals vorgeworfen, eine Untergruppe der Milizen "Islamischer Staat im Irak und der Levante" unterstützt zu haben. Lau habe, so der Vorwurf, Islamisten "angestiftet", gegen die syrische Regierung zu kämpfen. Er soll Dritte animiert haben, von Deutschland aus Nachtsichtgeräte, Tarnkleidung und Geld nach Syrien zu bringen.

Spätestens Ende Oktober 2013 soll Lau gemeinsam mit einem getrennt verfolgten 24-jährigen Stuttgarter einen 37-jährigen Mönchengladbacher dazu angestiftet haben, zusammen mit dem Stuttgarter nach Syrien auszureisen, um dort mit dschihadistischen Truppen zu kämpfen. Die Ausreise konnte jedoch verhindert werden. In dem zur geplanten Ausreise benutzten Fahrzeug fanden Ermittler Tarnkleidung, zwei Nachtsichtgeräte im Wert von mehreren Tausend Euro sowie 5500 Euro Bargeld.

Das war der Ausgangspunkt für weitere Ermittlungen des Landeskriminalamts in Baden-Württemberg. Anfang Mai hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft deshalb gegen den 33-Jährigen Anklage erhoben. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Anwerbung für dschihadistische Truppen lauteten seinerzeit die Vorwürfe. Jetzt wurde die Anklage zurückgenommen. Das hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zunächst gegenüber dem NDR und der Süddeutschen Zeitung bestätigt.

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Foto: afp, FETHI BELAID

Kein Terrorverdacht

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Vorfeld zu dem Fall Lau erklärt, für einen Terrorismusverdacht nach Praragrph 129a, also Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, lägen allenfalls "vage Anhaltspunkte" vor. Deshalb übernahm sie das Verfahren nicht.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft begründete die Rücknahme der Anklage mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai. Dort war ein Urteil gegen einen Bombenbauer aufgehoben worden. Der erst 2009 geschaffene Antiterrorparagraf 89a sei in verfassungswidriger Weise überdehnt worden und auch gegen Sven Lau seien die Belege "zu dünn", um einen Terrorverdacht nachzuweisen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

"Wir hätten nachweisen müssen, dass der Beschuldigte bereits fest entschlossen zu einer Tat war. Das konnten wir nicht", sagte die Sprecherin.

Sven Lau meldet sich auf Facebook

"Aller Lob und Dank gebührt Allah, danke für eure Duas und Bemühungen, möge Allah euch segnen", mit diesen Worten bedankt sich der Islam-Prediger Sven Lau auf seiner Facebook-Seite für die Unterstützung während seiner Inhaftierung. "Allah ist mit den Geduldigen", steht auf seinem Profilbild.

Die islamistische Szene in Deutschland hatte das Verfahren gegen Lau seit der Festnahme für ihre Propaganda und die Mobilisierung neuer Anhänger benutzt. Sie wertete den Fall als Beleg für die "ungerechte Behandlung" durch die Behörden. Gegen Sven Lau ist noch ein Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Düsseldorf offen.

(RPO)
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