Mönchengladbach Jäger erschießt Therapie-Hund: Neue Verhandlung

Mönchengladbach · Zu einer Geldstrafe von 1600 Euro ist ein Jäger bereits verurteilt worden, weil er einen Therapiehund im Wald erschoss. Jetzt fordert die Tierbesitzerin 3000 Euro Schadenersatz und 1500 Euro Schmerzensgeld.

Tierquälerei: Fälle in NRW
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Fälle von Tierquälerei in NRW

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Foto: Theo Titz

Vor drei Jahren wurde die Schäferhündin Ildiko im Neersbroicher Wald erschossen. Ein Jäger soll zweimal auf sie gezielt und dabei getötet haben. Anschließend habe der Mann mit der Waffe in der Hand von den Hundebesitzern aus Mönchengladbach verlangt, das Tier auf der Stelle im Wald zu vergraben.

Am 26. April wird diese Geschichte erneut ein gerichtliches Nachspiel haben. Es ist bereits das zweite: Denn im vergangenen Jahr wurde der Jäger vom Amtsgericht in Neuss zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Er selber war nicht zu dem Termin erschienen.

Vor dem Rheydter Zivilrichter ist nun ein Güte- und Verhandlungstermin anberaumt. Die frühere Besitzerin der Schäferhündin, die enttäuscht gewesen sein soll, dass der Jäger nach diesem Vorfall seinen Jagdschein nicht abgeben musste, verlangt nun auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro und 1500 Euro Schmerzensgeld. Ildiko war ein Therapiehund. Rund 18.000 Euro soll die Besitzerin, eine gelernte Krankenschwester, in die Ausbildung des Hundes gesteckt haben. Mehrfach war die Besitzerin mit dem Tier in Kindergärten und Senioreneinrichtungen, dort unter anderem bei Demenz- und Alzheimererkrankten. Die Tierhalterin beschuldigt den Mann, dass er grundlos ihren Hund erschoss, der damals nur 20 Meter weit von ihr entfernt frei herumlief. Sie sei damals mit ihrem 14-jährigen Sohn in dem Wald auf einem Spaziergang gewesen. Ihr Vorwurf: Der Beklagte habe Ildiko nur aus Wut darüber getötet, dass er ohne Leine lief.

Außerdem wirft die Mönchengladbacherin dem Jäger vor, ihren Sohn gezwungen zu haben, die Hündin zu begraben. Der damals 14-Jährige hätte dies aus Angst vor dem Mann mit der Waffe in der Hand auch getan.

Der Beklagte sieht den Vorfall im März 2013 anders: Er behauptet, damals auf einem Hochsitz gesessen und zunächst nur einen Warnschuss abgefeuert zu haben, weil die Schäferhündin 100 Meter abseits des Weges gewesen sei. Das Tier habe nicht reagiert und weiter zwei Rehe gehetzt. Eines der Rehe sei trächtig gewesen. Deshalb habe er auf die Hündin schießen müssen.

Um 11 Uhr beginnt der Gütetermin am 26. April vor dem Rheydter Zivilrichter.

(RP)
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