Mönchengladbach Jahrelange Haft wegen Vergewaltigung

Mönchengladbach · Nach mehreren Verhandlungstagen hat die Erste Große Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern zwei Hückelhovener wegen Vergewaltigung verurteilt. Vier Jahre und zehn Monate Jugendstrafe erhielt der 22-jährige Haupttäter wegen Vergewaltigung von zwei Frauen und Körperverletzung. Der jüngere Mitangeklagte (21), der nur an einer Tat beteiligt ist und sich nach einem späten Geständnis zu einem Vergleich bereiterklärt hatte, kam mit einer zweijährigen Jugendstrafe mit Bewährung davon. Der 21-Jährige verpflichtet sich, an das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu zahlen. Außerdem wird er in der Bewährungszeit Drogenscreenings absolvieren.

In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Fall ein. Der ältere Hauptangeklagte hatte während des tagelangen Prozesses von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch gemacht. Bei der Polizei soll der 22-Jährige noch von "einvernehmlichen Sex" gesprochen haben. Doch die Opfer hatten die Angeklagten bereits zu Prozessbeginn beschuldigt und als Vergewaltiger bezeichnet. In deren glaubwürdigen Aussagen wird dem Haupttäter vorgeworfen, im Mai 2012 auf einem Spielplatz in Hückelhoven eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Sie hatte sich später - unter bitteren Tränen - ihrer Mutter anvertraut und gesagt: "Einer hat was mit mir gemacht, einer auf dem Spielplatz." Damals soll der 22-Jährige das Opfer zum Wodkatrinken gezwungen haben, bis es betrunken am Boden lag.

Außerdem habe der ältere Haupttäter im August 2013 gemeinsam mit dem 21-jährigen Mitangeklagten in einem Awo-Wohnheim in Hückelhoven eine Bewohnerin zum Oralverkehr gezwungen und sich an ihr anschließend allein vergangen. Nachbarinnen des Opfers in der Awo-Wohngruppe und ein Mitbewohner des Hauses erinnerten sich im Gerichtssaal, was sie in der Augustnacht 20 13 von der angeblichen Party in der Wohnung des Opfers mitbekommen hatten. Die Nachbarinnen hatten die Hilfeschreie aus dem Zimmer des Opfers gehört. Offensichtlich waren sie so verängstigt, dass sie sich nicht aus ihren Zimmern wagten. Dagegen reagierte der Hausmitbewohner, der ebenfalls die Hilferufe gehört hatte. Der 31-Jährige hatte die Polizei verständigt. Die Polizei traf damals nur noch den 22-Jährigen in der Wohnung an. Der Staatsanwalt hatte für den vorbestraften Haupttäter gestern eine Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren und für den geständigen jüngeren Mitangeklagten eine zweijährige Jugendstrafe mit Bewährung gefordert. Am Ende blieb es für den schweigenden Hückelhovener bei einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Der Jüngere akzeptierte seine Bewährungsstrafe sofort.

(RP)
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