Mönchengladbach Junger Familienvater betrog Jobcenter um 4842 Euro

Mönchengladbach · Wegen Betruges musste sich ein Versicherungskaufmann (27) gestern erneut vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Noch immer hatte der junge Familienvater einen Existenzgründer-Zuschuss von 4842 Euro, den er im Oktober 2010 von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte, nicht zurückgezahlt.

"Sie hatten doch schon bei meiner Vorgängerin nach vorläufiger Verfahrenseinstellung versprochen, den Schaden wieder gut zu machen", erinnerte sich die Richterin gestern. Umständlich berichtete der Vater eines fast dreijährigen Kindes, dass er sich damals nicht wie zunächst geplant im Ruhrgebiet selbstständig gemacht habe, weil er nach der Heirat in Mönchengladbach geblieben sei. Danach habe er hier wieder als Angestellter gearbeitet, aber seinem Chef die Story von dem Zuschuss mitgeteilt. Er sei dann davon ausgegangen, dass das Jobcenter die Zahlungen einstellen würde. "Aber das Geld kam weiter. Ich habe nichts zurückgegeben, habe das Geld verbraucht", gab der Angeklagte zu.

Er habe auch nicht gewusst, wohin er die Gelder überweisen sollte, was die Richterin veranlasste, ungläubig den Kopf zu schütteln. Er habe dann erneut den Arbeitgeber gewechselt und neue Probezeiten bekommen. Im November 2013 überwies der Angeklagte das Bußgeld, dass er nach der vorläufigen Verfahrenseinstellung zahlen sollte. Im März schrieb der Mönchengladbacher ans Gericht, er könne die Schadenssumme nicht zahlen. Und dabei blieb es bis zur erneuten Gerichtsverhandlung.

Am Ende machte der Verteidiger des Angeklagten einen Vorschlag zur Lösung des Betrugsfalles. Die Ehefrau des 27-Jährigen, eine Steuerfachfrau, habe im April die Steuererklärung des Ehepaares eingereicht und erwarte für das Jahr 2013 eine Einkommenssteuer-Erstattung von 3000 Euro. Als bekannt wurde, dass das Register des 27-Jährigen keine Vorstrafe enthält, waren Richterin und Staatsanwältin einverstanden. Bis zum 15. November muss der Angeklagte mit 3000 Euro eine Teilwiedergutmachung leisten. Den Rest von 1800 Euro muss er in Raten zurückzahlen. Bis dahin wird das Verfahren vorläufig eingestellt.

(RP)
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