Mönchengladbach Junkie muss in eine Entziehungsanstalt

Mönchengladbach · Dem chronisch drogenabhängigen Angeklagten (33) attestierte gestern ein psychiatrischer Sachverständiger einen Hang zu Suchtmitteln. Im Prozess vor der Zweiten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts schilderte der Gutachter die jahrelange Drogenkarriere des 33-jährigen Vierseners. Der vierfache Vater habe bereits als 14-Jähriger angefangen, konstant Alkohol zu konsumieren. Später kamen unter anderem Cannabis und Heroin dazu. Der Sachverständige empfahl dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Angeklagte, der bereits zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt hatte, zeigte sich gestern auch therapiebereit. Bald war klar, dass der Viersener hauptsächlich Beschaffungstaten begangen hat.

Diesmal warf ihm der Staatsanwalt versuchten schweren Raub, gefährliche Körperverletzung, Erpressung, Diebstahl und unerlaubten Erwerb von Heroin in 20 Fällen vor. So hatte der Junkie im Januar 2014 von einem ebenfalls heroinabhängigen Mann verlangt, ihm kostenlos Heroin zu überlassen. Ansonsten würde er dessen Arbeitgeber über die Heroinsucht informieren.

Besonders perfide ging der Angeklagte am 5. Februar 2014 mit einem Bekannten um, als er mit dem Mann ein paar Flaschen Bier leerte. Unbemerkt füllte er in dessen Bier Diazepam. Der andere sollte das Bewusstsein verlieren und dem Viersener dadurch einen Diebstahl ermöglichen. So geschah es dann auch. Der 53-Jährige kam später zu sich. "Mein Portemonnaie war weg", erinnerte sich der Mann im Gerichtssaal. 270 Euro soll der Angeklagte damals mitgenommen haben.

Am 20. Februar 2015 nahm der 33-Jährige in einem Supermarkt in Mönchengladbach einen Druckluftschleifer im Wert von 14,99 Euro aus dem Regal und versteckte ihn unter seinem Pullover. Der Dieb fiel aber erst auf dem Parkplatz auf, als er von einer Mitarbeiterin angesprochen wurde. Er habe die Beute zurückgegeben, hatte der Viersener im Prozess beteuert. Aber bei 20 Gelegenheiten sei es ihm gelungen, sich Heroin zum Eigenkonsum zu beschaffen.

Am Ende forderte Staatsanwalt Oettli für den vorbestraften Angeklagten eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Verteidiger bat für seinen geständigen Mandanten um eine mildere Strafe. Das Gericht verkündete schließlich eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des 33-jährigen in der Entziehungsanstalt an.

(RP)
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