Mönchengladbach Jurist: Stadt muss streuen

Mönchengladbach · Alle reden übers Wetter. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch. Denn sie müssen sich zurzeit am Telefon viele Beschwerden über den Schnee- und Räumdienst anhören.

Leserfotos vom Wintereinbruch 2010 - Teil 3
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Häufigste Klage: Seitdem Stadt und GEM angesichtes der Salz-Knappheit einen Notfallplan ausgerufen haben, bleiben viele Straßen ungeräumt. Dabei ärgern sich Bürger nicht nur über glatte Fahrbahnen, sie beklagen auch, dass sie selbst weiter ihre Gehwege streuen müssen, während die Stadt sich ihrer allgemeinen Streupflicht — zumindest teilweise — entzieht.

"Die Kommune muss nicht jederzeit Gewähr leisten, dass alles eis- und schneefrei ist", sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Dies sei bei 950 Kilometern Straßenlänge auch gar nicht möglich. Grundsätzlich stimme es zwar, dass der Träger der Straßenlast, also die Kommune, für die Winterwartung der innerstädtischen Straßen zuständig ist. Aber im Straßen- und Wegegesetz stehe auch, dass die Städte und Gemeinden dies "nach besten Kräften" erledigen müssen. Der Sonderräumplan sei wegen der Salzknappheit aufgestellt worden. Und da der Plan veröffentlicht wurde, seien die Bürger gewarnt. Man könne also von keiner Fahrlässigkeit der Stadt reden.

Ganz anders sieht das Rechtsanwalt Markus Fischer. Er sagt: "Grundsätzlich muss die Kommune dafür sorgen, dass gefährliche und verkehrswichtige Straßen geräumt und gestreut werden, sofern das erforderlich ist, wenn nötig auch mehrfach am Tag. Das gilt unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Kommune." Dazu gebe es mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs. Dieser Verpflichtung entziehe sich die Stadt auch nicht, wenn sie Schilder "Eingeschränkter Winterdienst" aufstellt, sagt Rechtsanwalt Fischer.

Haben Bürger also gute Aussichten auf Erfolg, wenn sie die Stadt nach einem Unfall auf einer nicht gestreuten Straße verklagen? Fischer: "Da müsste man sich den Einzelfall ansehen."

(RP)
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