Mönchengladbach Kanalbenutzungsgebühren werden übersichtlicher

Mönchengladbach · Für die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser erhebt die Stadt Mönchengladbach Kanalbenutzungsgebühren. Bisher wurden diese Gebühren in der Regel gemeinsam mit den Abrechnungen der NEW für die Energie- und Trinkwasserlieferungen erhoben. In Zukunft werden die Gebührenbescheide vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach erstellt. Mit allen Jahresabrechnungen im Jahr 2016 werden die Kanalbenutzungs-Gebührenbescheide letztmalig gemeinsam mit den Verbrauchsabrechnungen der NEW verschickt und unter der bisherigen Vertragskontonummer abgerechnet.

Kurzfristig werden dann vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben gesonderte Vorausleistungsbescheide über die Kanalbenutzungsgebühren verfasst. Darin werden die Vorausleistungen (Abschläge) wie bisher auf der Basis der Gebührenveranlagung für den letzten Abrechnungszeitraum festgesetzt. Je nach Sachlage erhalten die Gebührenzahler jeweils einen Vorausleistungsbescheid für Schmutzwasser- und Regenwassergebühren.

Selbstverständlich werden die künftigen Abschläge für die Energie- und Trinkwasserlieferungen bei der NEW um die Kanalbenutzungsgebühren vermindert. Unter dem Strich ändert sich die Höhe der Zahlungen also nicht.

Die Stadt Mönchengladbach hat die NEW weiterhin mit dem Einzug der Kanalbenutzungsgebühren beauftragt. Wenn der Gebührenzahler der NEW für den Einzug der bisherigen Forderungen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss er nichts veranlassen. Ansonsten sind die Fälligkeiten und Zahlungshinweise auf den Bescheiden zu beachten. Diese Umstellung ist aus rechtlichen Gründen erforderlich und trägt dazu bei, dass die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren insgesamt übersichtlicher wird.

(RP)
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