Mönchengladbach Kassen: Kein Geld bei Hörsturz

Mönchengladbach · Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall geht es um Leben und Tod – Ärzte setzen alles daran, Patienten zu retten. Doch wenn jemand einen Hörsturz erleidet, zahlt die Krankenkasse die Behandlung nicht. Dagegen erhebt sich Protest.

Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall geht es um Leben und Tod — Ärzte setzen alles daran, Patienten zu retten. Doch wenn jemand einen Hörsturz erleidet, zahlt die Krankenkasse die Behandlung nicht. Dagegen erhebt sich Protest.

Neun Monate nach Inkrafttreten einer Arzneimittel-Richtlinie läutet der Verein der Hörgeschädigten die Alarmglocke. Der Anlass: Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen hatte im Vorjahr beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab sofort nicht mehr für die Infusionsbehandlung bzw. für eine Kombination aus Infusion und Tablettenverordnung zahlen sollen, wenn jemand einen Hörsturz erleidet. "Dabei ist ein Hörsturz nichts anderes als ein Infarkt", erläutert Ernst Norbert Möller (46), 1. Vorsitzender des Vereins der Hörgeschädigten in Mönchengladbach.

Doch die Verordnung besagt: "Pentoxiphyllinhaltige Arzneimittel sind als durchblutungsfördernde Mittel zur Therapie des Hörsturzes und / oder des Tinnitus von einem Verordnungsausschluss betroffen." Im Klartext: Kassen zahlen dafür nicht. Auf Anfrage erläutert dies Bernd Faber, Pressesprecher der Regionaldirektion Niederrhein AOK Rheinland/Hamburg: "Laut Arzneiverordnungs-Report 2008 zeigen Studien, dass durchblutungsfördernde Mittel zur Infusion bei Hörsturz und Tinnitus keinen Nutzen in der Wirkung gegenüber Placebo (Mittel ohne Wirkstoff) aufweiseen." Damit seien sie "unwirtschaftlich" und die Kosten der Gemeinschaft der Versicherten nicht aufzubürden.

40 Jahre alte Studie

Das sehen Möller und sein Vertreter an der Vereinsspitze, der Rheydter HNO-Arzt Dr. Thomas Wacker, ganz anders: "Die von den Kassen angeführte Studie ist 40 Jahre alt und wurde in der DDR von einem Arzt durchgeführt. Der hatte es unternommen, einen Teil seiner Hörsturzpatienten nur mit Placebo, mit unwirksamen Scheinmedikamenten also, zu behandeln. Dabei wurde festgestellt, dass auch ein Teil dieser nichtbehandelten Patienten eine Besserung zeigte."

Wacker hält die Heranziehung der Studie für "unethisch". "Ich finde das absolut skandalös, was die Ärzte des Bundesausschusses behaupten", regt sich der niedergelassene HNO-Experte auf. Wacker erklärt: "Wenn nach einem Hörsturz innerhalb kurzer Zeit keine adäquate Infusionsbehandlung eingeleitet wird, droht eine bleibende, bis an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit sowie ein therapiesesistentes Ohrgeräusch, also Tinnitus."

Wacker rechnet vor: "Eine Infusionsbehandlung über zehn Tage kostet etwa 100 Euro, zusätzlich schlagen Medikamente mit einer Summe von zirka 200 Euro zu Buche." Diese Summe (300 Euro) aus dem eigenen Portemonnaie zu zahlen, so Wacker, sei kinderreichen Familien, Sozialhilfeempfängern und Rentnern nicht zuzumuten. "Wie soll das ein Hartz-IV-Empfänger bezahlen, der eh nur knapp 400 Euro im Monat zur Verfügung hat?", fragt er. Und der Facharzt warnt: "Ohne adäquate Behandlung sind Dauerfolgen programmiert. Die sich hieraus ergebende Hörgeräte-Anpassung würde von den gesetzlichen Krankenkassen hingegen wiederum bezahlt." Da könnten leicht 25 000 Euro für ein Implantat zusammenkommen. Wieso die Krankenkassen dies hinnehmen, versteht Wacker nicht.

Am 6. Februar wollen Mitglieder des Vereins der Hörgeschädigten gegen die Nichtbehandlung bei Hörsturz protestieren. Sie tun dies ab 15 Uhr im Haus der Familienbildungsstätte an der Odenkirchener Straße 5. Wacker hält einen Vortrag.

(RP)
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