Mönchengladbach Keine Halteverbotsschilder: Stadt zahlt

Mönchengladbach · Offenbar gab es auch Pannen an der Wehnerstraße und der Straße Am Karmannshof.

Die Stadt trägt nicht nur die Kosten für das Abschleppen der Autos an der Jenaer Straße am Veilchendienstag. Denn offenbar fehlten nicht nur dort die Halteverbotsschilder, die eigentlich schon mehrere Tage vor dem großen Karnevalsumzug aufgestellt sein sollten. Betroffen waren wohl auch die Wehnerstraße und die Straße Am Karmannshof. Warum die Schilder fehlten, konnte die beauftragte Firma laut Stadttochter Mags bis jetzt nicht eindeutig klären.

Am Rosenmontag war aufgefallen, dass die nötigen Halteverbotsschilder für den Veilchendienstagszug nicht an allen Stellen aufgestellt worden waren. Die Mags versuchte noch, die Lücken zu füllen, doch die sei nach Rücksprache mit der Polizei vorrangig nur am unmittelbaren Zugweg geschehen.

Insgesamt 84 Fahrzeuge waren vorgestern abgeschleppt worden, 19 davon auf der Jenaer Straße, wo es keine Halteverbotsschilder gab. Die Stadt erklärte gestern noch einmal: "Den Fahrzeughaltern an der Jenaer Straße ist keinerlei Fehlverhalten anzulasten, daher wurden die Fahrzeuge in diesen Bereichen auch auf Anordnung und Kosten der Stadt versetzt. Gleiches gilt auch für die anderen Bereiche, in denen es eine fehlerhafte, zu kurzfristige oder gar keine Beschilderung gab."

Die eingesetzten Politessen und Verkehrskontrolleure seien nun aufgefordert, ihre Dokumentationsunterlagen so schnell wie möglich zusammenzustellen. Sobald diese vorliegen, würden alle 84 Schleppvorgänge einzeln bewertet.

Zur rechtlichen Situation teilte die Stadt gestern mit, dass Verkehrszeichen mit ihrer Aufstellung wirksam würden - unabhängig von einem Verschulden des Fahrzeughalters. Entscheidend sei lediglich, dass das Parken im Halteverbot eine "gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, die ein Abschleppen im Wege des Sofortvollzugs ermöglicht". An der Jenaer Straße, wo sich die Teilnehmer am Veilchendienstagszug aufstellen und mit Traktoren rangiert wird, habe man die Autos abschleppen lassen, um das Eigentum der Fahrzeughalter zu schützen, erklärte Stadtsprecher Dirk Rütten gestern. Normalerweise sei man bemüht, mobile Halteverbotsschilder drei Tage vorher aufzustellen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 13. September 2016 genüge aber ausdrücklich bereits eine Vorlaufzeit von 48 Stunden.

(RP)
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