Mönchengladbach Kindesmissbrauch ließ sich vor Gericht nicht beweisen

Mönchengladbach · Bereits am ersten Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht hatte der Angeklagte erklärt: "Ich bin es nicht gewesen". Tatsächlich hatte die Staatsanwältin dem 28-Jährigen, der in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, schweren sexuellen Kindesmissbrauch vorgeworfen. Laut Anklage sollte sich der Mann 2011 in Grevenbroich an einem damals zehnjährigen Mädchen vergangen haben. Doch am Ende sprach das Jugendschöffengericht den Angeklagten vom Missbrauchsvorwurf gestern mangels Beweises frei.

In der Urteilsbegründung ging der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts noch einmal auf den Fall ein. "Wir sind überzeugt, dass das Kind missbraucht wurde. Das Verbrechen ist tatsächlich geschehen". Dabei erwähnte der Vorsitzende auch das Gutachten einer Diplompsychologin. "Das Mädchen hat in seiner Aussage tatsächliches Erleben geschildert", so die Gutachterin. Das Kerngeschehen hatte das Kind immer wieder konstant beschrieben. Tatsächlich hatte sich die Tochter vor drei Jahren ihrer Mutter anvertraut. "Mit mir hat jemand etwas Böses getan. Aber das darf ich nicht sagen. Das hat doll wehgetan, was der mit mir gemacht hat", hatte das weinende Kind berichtet. Die entsetzte Mutter informierte die Polizei und erstattete Anzeige.

Zur Tatzeit hatte das zehnjährige Kind in Grevenbroich die Schwester der Mutter, also seine Tante, besucht. Der Angeklagte kümmerte sich an dem Tag um die Zehnjährige und deren kleine Schwester. Die Erwachsenen hielten sich in einem anderen Zimmer auf. Auf einem Foto habe das Mädchen den Angeklagten erkannt: "Das war er", soll die Tochter gesagt haben, so die Mutter des Kindes.

Doch der Zeugenauftritt der mittlerweile Jugendlichen beseitigte die Zweifel und Widersprüche des Falles nicht. Im Gerichtssaal reagierte die Zeugin nicht wie erwartet - sie erkannte den Angeklagten nicht. Auch das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens war vom Gericht berücksichtigt worden. Der Angeklagte sei zwar lernbehindert, aber nicht pädophil, hatte der Sachverständige erklärt.

(RP)
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