Mönchengladbach Klage gegen Baustart am Bunten Garten

Mönchengladbach · Ab Dezember sollen in Gladbachs Nobelviertel 30 Wohnungen entstehen. Der Baustart könnte scheitern. Ein Anwohner hat einen Normenkontrollantrag gestellt, weil die Stadt gegen europäisches Luftreinhalterecht verstoßen haben soll.

 Ende 2015 soll mit dem Bau der vier sogenannten Punkthäuser am Bunten Garten (vorne) begonnen werden. Der Baustart könnte sich verzögern, wenn ein Anwohner mit einem Normenkontrollantrag Erfolg haben sollte.

Ende 2015 soll mit dem Bau der vier sogenannten Punkthäuser am Bunten Garten (vorne) begonnen werden. Der Baustart könnte sich verzögern, wenn ein Anwohner mit einem Normenkontrollantrag Erfolg haben sollte.

Foto: Projektgesellschaft

Das Baugebiet soll ein Vorzeigeprojekt werden. Denn es liegt in Gladbachs schönster und teuerster Lage - im Bunten Garten. Nachdem die Investoren hitzige Diskussionen mit Anwohnern und Politikern über eine zu hohe und zu dichte Bebauung überstanden hatten, droht ihnen neuer Ärger. Ein Anwohner der Peter-Nonnenmühlen-Allee will mit einem Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht das Bauvorhaben stoppen: Er klagt gegen den nach seiner Meinung umstrittenen Planungsprozess und begründet dies mit einem Verstoß gegen das EU-Luftreinhalterecht.

Sein Anwalt Dr. Stefan Altenschmidt von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf ist sicher: "Für Investoren und Kapitalanleger ist ein Investment im Bunten Garten mit erheblichen finanziellen Wagnissen verbunden. Soweit der Bauherr jetzt im Herbst beginnt, geschieht das auf eigenes Risiko." Von "jetzt" ist auf Seiten der Investoren zwar nicht die Rede. Doch auf Nachfrage unserer Redaktion teilt Rolf Müller, geschäftsführender Gesellschafter der Projektgesellschaft Bunter Garten, mit: "Wir werden planmäßig im Dezember mit dem Bau von vier Punkthäusern mit 30 Eigentumswohnungen und 40 Stellplätzen starten. Der Abriss der restlichen Britenhäuser ist bereits für Oktober vorgesehen." Und Müller stellt unmissverständlich klar: "Der Baustart wird trotz mehrerer Klagen des Nachbarn, Herrn Dr. Reiners, der an der Peter-Nonnenmühlen-Allee wohnt, erfolgen."

Es ist die zweite Klage gegen das Bauvorhaben, das in Gladbachs bester Wohnlage 140 Wohneinheiten vorsieht. Sie sollen auf einem 27 Hektar großen Areal entstehen, auf dem mehr als 60 Engländerhäuser waren, die frei wurden, als die Briten die Stadt verließen. Geplant sind die sogenannten Punkthäuser mit Eigentumswohnungen, 26 Doppelhaushälften, 27 Stadthäuser und neun großzügige Villen mit bis zu einer Million Euro Kaufpreis.

Anfang des Jahres scheiterte, so die Investoren-Gesellschaft, vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits ein Versuch, den Baustart aufzuschieben. Damals ging es um die Zunahme des Fahrzeugverkehrs und die damit verbundene erhöhte Immissionsbelastung. Das Verwaltungsgericht sei, so die Bunten Garten MG GmbH, den Ergebnissen des Gutachters bei der Aufstellung des Bebauungsplans gefolgt und habe die Berücksichtigung seiner Ergebnisse im Entwurf als sachgerecht bewertet. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts habe der Kläger keine Rechtsmittel eingelegt.

Bei dem danach erfolgten Normenkontrollantrag geht es darum, dass ein Kläger der Ansicht ist, dass der im Frühjahr 2014 aufgestellte Bebauungsplan unwirksam ist, weil er gegen europäisches Luftreinhalterecht verstößt. "Die Stadt hat die Vorgaben des von der Bezirksregierung aufgestellten Luftreinhalteplans für Mönchengladbach missachtet", sagt Kläger-Anwalt Altenschmidt. Sein Kollege Philipp-Alexander Schütter ergänzt: "Der Fehler ist offenkundig. Der städtische Amtsarzt hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich festgehalten, dass die Luftschadstoffimmissionen im Plangebiet nicht ermittelt wurden."

Die Stadt will sich dazu nicht weiter äußern. Denn: Es handele sich um ein laufendes Verfahren.

(RP)
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