Mönchengladbach Knöllchen bezahlt, trotzdem Bußgeld

Mönchengladbach · Eigentlich ist Josef Gaspers mit dem Knöllchen, das er wegen Falschparkens bekam, nicht einverstanden. Trotzdem zahlte er "unter Vorbehalt". Die Stadt wertete das als Weigerung und drückte dem Schwerbehinderten ein Bußgeld auf.

Josef Gaspers kann wegen einer Knieprothese trotz Gehhilfen nur wenige Meter schmerzfrei laufen. Und so war er froh, als er am 13. Dezember auf der Albertusstraße einen Parkplatz in der Nähe seines Arztes fand. Dass es auf der Straße ein absolutes Halteverbot gibt, wusste der 83-Jährige. Aber er war sich sicher, dass sein gefundener Stellplatz außerhalb des Verbotsbereichs lag. Eine Politesse sah das anders. Die Folge: Josef Gaspers bekam einen Strafzettel über 15 Euro.

Jetzt soll der 83-Jährige mit einer hundertprozentigen Schwerbehinderung sogar 38,50 Euro zahlen. Denn erstens habe er in einer Zone geparkt, in der ein absolutes Halteverbot quasi um zwei Ecken gilt, und zweitens zahlte er sein Verwarngeld nur "unter Vorbehalt". Zwischendurch gab es einmal ein Entschuldigungsschreiben von der Stadt, alles sei ein Versehen gewesen, aber jetzt wird wieder mit Gericht gedroht.

Aber von vorne: Gegen das Knöllchen vom Dezember legte Josef Gaspers Einspruch ein. Denn seiner Ansicht nach ließ die Beschilderung an der Albertusstraße keine andere Deutung zu, als dass das absolute Halteverbot erst ab Hausnummer 4 beginnt. Und er habe davor geparkt. Das Amt antwortete mit: Der Sachverhalt sei noch einmal überprüft worden. Die Verwarnung sei zu Recht erteilt worden. Josef Gaspers müsse 15 Euro zahlen.

Viel mehr wurde nicht erklärt. Josef Gaspers war wütend, schrieb an den Ordnungsamtsleiter persönlich, um sich zu beschweren. Trotzdem zahlte er das Knöllchen — unter Vorbehalt. Diesmal kam eine ausführlichere Antwort, die Josef Gaspers aber auch nicht zufriedenstellte. Auch der Amtsleiter erklärte, dass der Strafzettel rechtens sei. Denn das Halteverbot beginne auf der rechten Seite der Albertusstraße, verlaufe vor Kopf entlang der Fußgängerzone und ende neben dem Haus Nummer 4.

Gaspers wunderte sich: Ein Haltezeichen, das auf der rechten Seite steht, soll um zwei Ecken herum bis zur linken Seite verlaufen? Dass zum Karnevalszug auf der rechten und auf der linken Seite Halteverbotsschilder mit Richtungspfeilen nach beiden Seiten aufgestellt wurden, unterstreicht nach Gaspers Ansicht die "Tatsache", dass er recht hatte. "Wenn Schilder eindeutig sind, muss man doch keine neuen aufstellen", sagt er. Die Schilder seien zwar nach Karneval wieder abgebaut worden, aber dafür wurde ein anderes erneuert.

Das Halteverbotsschild vor dem Brillengeschäft, das vorher keine Richtungspfeile hatte, hat nun welche. Der 83-Jährige forderte in einem weiteren Schreiben die gezahlten 15 Euro zurück. Die Reaktion der Stadt: Josef Gaspers muss jetzt 38,50 Euro zahlen. Begründung: "Da die Zahlung von Ihnen unter Vorbehalt geleistet wurde, ist die Verwarnung nicht wirksam geworden. Das Verfahren kann aus den Ihnen bekannten Gründen nicht eingestellt werden. Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie die Möglichkeit, erneut Einspruch einzulegen ..."

Am vergangenen Samstag bekam Josef Gaspers erneut ein Schreiben der Stadt. Eine Sachbearbeiterin entschuldigte sich. Alles sei ein Versehen gewesen. Der 83-Jährige freute und wunderte sich zugleich. Deshalb fragte er gestern zur Sicherheit noch einmal beim Ordnungsamt nach. Da hieß es dann: Es handele sich nicht um ein Versehen. Josef Gaspers müsse doch zahlen, sonst lande der Fall vor dem Amtsgericht.

Der 83-Jährige will jetzt noch einmal mit seinem Anwalt sprechen. Aber selbst wenn das "Halteverbot um die Ecke herum" rechtens sein sollte, kann Josef Gaspers nicht verstehen, dass vor einer Arztpraxis ein absolutes Halteverbot gilt. "Ich kann mich noch nicht einmal von einem Bekannten fahren und dort absetzen lassen, ohne dass ein Strafzettel droht", berichtet der Marcumar-Patient, der alle zwei Wochen zum Arzt muss. Die Praxis hat das ebenfalls schon bei der Stadt moniert. Eine Antwort blieb bis jetzt aus.

(RP/rl)
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