Mönchengladbach Ladendieb aus dem Minto muss Geldstrafe zahlen

Mönchengladbach · Angeklagt war der 30-jährige Asylbewerber wegen räuberischen Diebstahls. Der Angeklagte ist in Marokko geboren und hat sich in Deutschland um Asyl beworben, allerdings vergebens, woraufhin er in Mönchengladbach gelandet war. Gestern brachten die Justizwachtmeister den 30-Jährigen aus der Untersuchungshaft in den Saal A 128. Denn im Minto war der Angeklagte in einer Parfümerie als Ladendieb aufgefallen.

Er hatte in seine Tasche Kosmetika für etwa 290 Euro gepackt. Doch ein Detektiv hatte ihn beobachtet. Außerdem war der Diebstahl auf der Überwachungskamera zu sehen. Der Angeklagte gab auch sofort zu, die Kosmetika aus dem Regal genommen zu haben. Dann sei er von dem Detektiv gestellt und verfolgt worden. Auf der Flucht soll der Angeklagte den Detektiv mit einem Messer bedroht haben. Das bestritt der Marokkaner allerdings. Er habe kein Messer dabei gehabt und keinesfalls damit gedroht. Er habe den Detektiv auch nicht geschlagen oder geschubst.

Auf dem Video konnte man genau sehen, wie der Angeklagte die Parfümflaschen aus dem Regal nahm und in seiner Tasche verstaute. Danach wurde er von dem Detektiv verfolgt. Der 31-jährige Detektiv beschuldigte den Dieb in seiner Zeugenaussage, die Beute in einer präparierten Plastiktasche versteckt zu haben. Nach anfänglichem Zögern gab der Zeuge dann zu, das sei nur eine Vermutung. "Die kommen doch mit solch präparierten Taschen", behauptete der 31-Jährige.

Außerdem erklärte er erneut, er sei mit einem Messer bedroht worden. Doch es gab auffallende Widersprüche in der Zeugenaussage. Am Ende ließ sich der räuberische Diebstahl nicht nachweisen. Das Gericht wertete die Tat des Asylbewerbers als einfachen Ladendiebstahl und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 600 Euro, die er in einer viermonatigen Untersuchungshaft allerdings bereits verbüßt hat.

(RP)
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