Bundestagswahl 2017 in Mönchengladbach Landeswahlleiter fordert Bericht über Stimmzettel-Panne

Mönchengladbach · In einigen Wahllokalen in Mönchengladbach fehlten bei der Bundestagswahl Stimmzettel. Nun prüft die Stadt den Ablauf der Wahl. Jeder der wollte, habe seine Stimme abgeben können, betont die Stadt.

 Bei der Bundestagswahl am Sonntag hat es in einigen Wahllokalen in der Stadt ein Stimmzettel-Desaster gegeben.

Bei der Bundestagswahl am Sonntag hat es in einigen Wahllokalen in der Stadt ein Stimmzettel-Desaster gegeben.

Foto: A. Gruhn

Der Kreiswahlausschuss ist normalerweise selten von großem Interesse. Denn dort wird im Gladbacher Rathaus stets wenige Tage nach einer Wahl das amtliche Endergebnis festgestellt - die Aufregung ist da meist schon lange vorbei. In diesem Jahr aber wird wie schon nach der Landtagswahl auch in dieser Woche der Kreiswahlausschuss große Bedeutung haben: Denn dann will die Stadt erklären, wie es dazu kommen konnte, dass in einer Reihe von Wahllokalen am Sonntag bei der Abstimmung über den neuen Bundestag die Stimmzettel ausgegangen waren und Nachschub nur sehr zögerlich geliefert wurde.

Wie Oberbürgermeister und Kreiswahlleiter Hans Wilhelm Reiners (CDU) Montag mitteilte, wird der Ablauf der Wahl anhand der Niederschriften der Wahlvorstände noch einmal überprüft. Wann und wo es zu Engpässen gekommen war, wie sich die Verteilung der Stimmzettel bei den Wahllokalen gestaltete und auf welche Reserven das Wahlamt zurückgreifen konnte, soll bis zur Sitzung des Kreiswahlausschusses klar sein.

Eine Reihe von Fragen unserer Redaktion ließ die Stadt Montag mit Verweis auf die Sitzung des Ausschusses unbeantwortet. "Nach derzeitigem Kenntnisstand konnte jeder Wahlberechtigte, der seine Stimme abgeben wollte, auch von seinem Wahlrecht Gebrauch machen", hieß es in einer Mitteilung der Stadt. Wolfgang Beus, Sprecher des Landeswahlleiters, kündigte an, sich die Vorgänge in Mönchengladbach berichten zu lassen. Dass in einem Wahllokal auch nach 18 Uhr noch gewählt wurde, entspricht den Vorgaben der Bundestagswahlordnung. Die Wahlberechtigten, die vor 18 Uhr vor Ort sind, dürfen auch nach Schließung des Wahllokals noch ihre Stimme abgeben, hieß es beim Landeswahlleiter.

Nach Informationen unserer Redaktion mussten in mindestens zehn Wahllokalen Stimmzettel nachgeliefert werden. In Ohler waren die Stimmzettel um 16.45 Uhr ausgegangen, Nachschub wurde von der Stadt erst um 17.52 geliefert - obwohl der dortige Wahlvorstand die Stadt schon um 15 Uhr informiert habe, wie Wahlvorstand Sylvia Zanders berichtete. Am Ende habe man sie am Telefon sogar weggedrückt. Auch weitere Wahlvorstände berichteten, dass die von der Stadt eingerichteten Notfallnummern kaum zu erreichen waren. Auf zum Teil abenteuerliche Weise hätten sie versucht, sich Nachschub an Stimmzetteln zu verschaffen.

Dies sorgte auch am Montag noch für Gesprächsstoff. "Mich haben zahlreiche Wähler angesprochen, wie so etwas passieren konnte. Das treibt die Menschen um. Ich konnte ihnen keine plausiblen Antworten auf ihre Fragen geben", sagt die FDP-Fraktionsvorsitzende Nicole Finger. Sie hat sich daraufhin an OB Reiners gewandt, wurde aber auf Donnerstag vertröstet. Sie irritiert dies. "Es ist verständlich, dass die Verwaltung alles auswerten will. Aber im Sinne einer besseren Transparenz sollte sie schneller handeln", sagt sie. Ihre Vermutung: Die Verwaltung wolle Druck vom Kessel nehmen.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl können Wahlberechtigte beim Wahlprüfungsausschusses des Bundestages einlegen, und zwar bis zum 24. November. Allerdings ist es seit 1949 bei insgesamt 3050 im Bundestag behandelten Wahleinsprüchen bisher noch nie dazu gekommen, dass ein Wahleinspruch oder eine beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde zu Neuwahlen geführt hat, wie der Bundestag mitteilte. Der Grund ist vor allem, dass die Mandatsrelevanz des Wahlfehlers über den Erfolg des Einspruchs entscheidet. Heißt: Nur wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass die Zusammensetzung des Bundestages ohne einen Wahlfehler anders wäre, würde neu gewählt.

Aus diesem Grund war im Mai auch eine vollständige Neuauszählung der Landtagswahl, wie von der AfD, beantragt, vom Landeswahlleiter abgewiesen worden. In Mönchengladbach waren in einem Wahllokal 37 Zweitstimmen für die AfD fälschlicherweise zunächst unberücksichtigt geblieben. Daraufhin nahmen Polizei und Staatsanwaltschaft Ende Mai Ermittlungen wegen Verdachts auf Wahlbetrug auf. Die sind bisher auch noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft gestern bestätigte.

(RP)
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