Mönchengladbach Lange Haft für Dachdecker

Mönchengladbach · Für neun Jahre ins Gefängnis muss der 28-jährige Mönchengladbacher, der im April auf der Gladbacher Straße einen Radfahrer umgefahren hatte. Das Gericht erkannte auf versuchten Mord durch Fahrerflucht und fahrlässige Tötung.

Ohne erkennbare Gefühlsregung nahm der 28 Jahre alte Dachdecker das Urteil der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern entgegen. Zuvor hatte sich der Angeklagte noch bei der Familie des Opfers entschuldigt. Es klang wie auswendig gelernt.

In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den ungewöhnlichen Fall ein. In der Nacht zum 27. April hatte der Angeklagte, der von einer Party kam, an der Gladbacher Straße mit einem Firmenwagen von der rechten Seite einen Radfahrer erfasst. Der Radfahrer erlitt dabei tödliche innere Verletzungen. Stunden später starb das Opfer im Krankenhaus. Der Unfallverursacher hatte den Radfahrer liegen gelassen, ohne sich um den schwer verletzten Mann zu kümmern. Die Ärzte bestätigten später im Gerichtssaal, dass der Radfahrer auch bei sofortiger Hilfe nicht zu retten gewesen wäre.

Deshalb die Verurteilung wegen versuchten Mordes. Zugleich war das Schwurgericht überzeugt, dass der Angeklagte den Unfall bemerkte und sich davon gemacht hatte, weil er keinen Führerschein besaß und ohne Fahrerlaubnis gefahren war. Der technische Sachverständige hatte im Prozess erklärt, dass die Schäden vom Transporter mit denen vom Fahrrad übereinstimmten. Der 28-Jährige habe den Unfall nicht überhören können, so der Gutachter. Der Angeklagte nahm den Tod des hilflos auf der Straßen liegenden Opfers billigend in Kauf, hieß es sinngemäß in der Urteilsbegründung. Er habe geglaubt, ein Schild angefahren zu haben, hatte sich der Dachdecker bei der Polizei in Teilgeständnissen eingelassen.

Im Prozess sprach der 28-Jährige nur noch von Gedächtnislücken, die ihm allerdings weder die Richter noch der psychiatrische Sachverständige abnahmen. Schließlich hatten ihn die Kollegen nur leicht alkoholisiert gesehen. Als ihn ein Kollege empört fragte, ob er einen jungen Mann umgefahren habe, soll der 28-Jährige mit "Ja" geantwortet haben. Im Gerichtssaal sagte er allerdings später gar nichts mehr.

Bei der Urteilsfindung berücksichtigten die Mönchengladbacher Richter auch, dass das Opfer in der Aprilnacht die Straße und nicht den Radweg benutzt habe. "Und der Radweg ist an der Unfallstelle in Ordnung", erklärte Richter Lothar Beckers. Auf eine Fahrerlaubnis muss der Dachdecker in den nächsten fünf Jahren verzichten. Ob der 28-Jährige gegen das Urteil Revision einlegen will, wurde gestern nicht erwähnt.

Der Anregung eines psychiatrischen Gutachters, den alkoholsüchtigen Dachdecker in einer Entziehungsanstalt unterzubringen, waren die Richter nicht gefolgt.

(RP)
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