Mönchengladbach Lange Haftstrafen für Dealer-Trio

Mönchengladbach · In einem wochenlangen Prozess vor der Zweiten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts saß das Dealer-Trio einträchtig nebeneinander auf der Anklagebank.

Gemeinschaftliches Handeltreiben mit Heroin und Einfuhr der Droge aus Holland hatte der Staatsanwalt dem 40-jährigen Mönchengladbacher, dessen Freundin (33) und dem 44 Jahre alten Mitangeklagten vorgeworfen. Gestern wurden die Urteile verkündet.

Mit einer Haftstrafe von 15 Monaten wegen Beihilfe zum Drogenhandel in vier Fällen und wegen Beihilfe zur Einfuhr von Heroin kam die Frau am besten weg. Die Freundin des 40-Jährigen soll allerdings auch nur ein paarmal beim Verpacken des Rauschgifts geholfen und als Auftraggeberin am Telefon mit dem holländischen Dealer gesprochen haben. Zunächst war sie vom 44-jährigen Mitangeklagten in dessen umfangreicher Aussage bei der Polizei belastet worden. Doch die Telefonüberwachung hatte die 33-Jährige mit den langen blonden Haaren entlastet.

Deren Freund verurteilte die Zweite Strafkammer gestern wegen Einfuhr von Heroin in 29 Fällen und verbotenen Drogenhandels in elf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der 44-Jährige erhielt wegen Einfuhr in 28 Fällen, wegen Drogenhandels in zehn Fällen und weil er zuletzt ein Pfefferspray dabei hatte, wegen bewaffneten Handels mit Heroin insgesamt drei Jahre Haft.

Die beiden Männer werden außerdem in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Das Angeklagten-Trio ist seit Jahren heroinabhängig. Einen großen Teil des Heroins haben die drei offenbar selbst konsumiert. Deshalb gelten sie als vermindert schuldfähig. Das Gericht hatte die Taten der Junkies als minder schwere Fälle gewertet, weil das Trio hauptsächlich für den eigenen Konsum gedealt hatte.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte für die drei Angeklagten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt empfohlen. Die beiden Männer hatten erklärt, therapiewillig zu sein. Doch die Frau hatte sich geweigert, obwohl sie in der Vergangenheit bereits mit zwei Therapien gescheitert ist.

Deshalb hieß es dann auch in der Urteilsbegründung, es sei zu befürchten, "dass wir Sie als langjährig Drogenabhängige bald hier in einem neuen Verfahren vor Gericht wiedersehen". Die Blondine reagierte dennoch gelassen.

(RP)
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