Mönchengladbach Lauschtest nach Klage gegen Tiergarten

Mönchengladbach · Weil einem Anwohner des Odenkirchener Zoos Hähne und Pfauen nachts viel zu laut sind, muss sich jetzt das Gericht mit dem tierischen Fall beschäftigen. Mitte Dezember gibt es einen Ortstermin mit Zeugen, Richter und Lauschtest.

 Wenn der Hahn kräht auf dem Mist... fühlt sich der Nachbar schon mal gestört. Das Gleiche gilt wohl auch für Pfau. Der Kläger beschwert sich auch über diese Tier-Gattung. Der kleine Zoo in Odenkirchen wird jährlich von bis zu 250 000 Menschen besucht.

Wenn der Hahn kräht auf dem Mist... fühlt sich der Nachbar schon mal gestört. Das Gleiche gilt wohl auch für Pfau. Der Kläger beschwert sich auch über diese Tier-Gattung. Der kleine Zoo in Odenkirchen wird jährlich von bis zu 250 000 Menschen besucht.

Foto: WDR/Warnecke/Reichartz/Gronsfeld

Alle Einigungsversuche sind bis jetzt gescheitert. Ein Odenkirchener, der den Tiergarten verklagt hat, beharrt darauf: Die Geräusche aus dem kleinen Zoo sind zu laut. Viel zu laut. Deshalb pocht er auf sein Recht. Und darum wird sich das Rheydter Amtsgericht wohl auch weiterhin mit dem hanebüchenen - oder in diesem Fall "hähnebüchenen" - Streit beschäftigen müssen.

Diesmal geht es speziell um die Hähne und die Pfauen im Tiergarten und um die Fragen: Welche Geräusche gehen von diesen beiden Federvieh-Gattungen zwischen 19 und 8 Uhr aus? Und wie wirkt sich das auf das Grundstück des Klägers aus? Um das herauszufinden, gab es jetzt folgenden Beweisbeschluss: Sechs vom Kläger benannte Zeugen werden gehört, die erklären müssen, wie sehr sie sich von Gockel und Pfau belästigt fühlen.

Sie sollen berichten, ob die Tiere ständig krähen beziehungsweise schreien oder nur ab und zu - und ob die Geräusche so ohrenbetäubend sind wie donnernde Lkw direkt vor der Haustür oder doch eher wie Zug-Pfeifen aus der Ferne. Dazu wird es einen Ortstermin am Haus des Klägers geben. Bei der Gelegenheit werde der Richter auch noch einmal versuchen, beide Parteien zu einigen, erklärte gestern Dr. Martin Alberring, Sprecher des Mönchengladbacher Landgerichts. Sollte das nicht gelingen, und führen die Zeugenaussagen zu keinen objektiven Schlüssen, dann muss der Sachverständige ran. Dann wird gemessen und aufgezeichnet und die Dezibelskala später ausgewertet.

Bezahlen für den Aufwand muss übrigens erstmal der Kläger. Laut Alberring muss er für die Anhörung der Zeugen 100 Euro pro Person Vorschuss leisten, das Sachverständigen-Gutachten schlägt mit 1500 Euro zu Buche. Verliert der Kläger vor Gericht, bleiben die Kosten bei ihm hängen. Gewinnt er, muss der Beschuldigte, also der Tiergarten, zahlen.

"Es ist aber auch möglich, dass der Kläger nur teilweise recht bekommt, dann werden die Kosten zwischen ihm und dem Beklagten aufgeteilt", sagt der Landgerichtssprecher. Mitte Dezember soll es den Ortstermin geben. Und falls es da nicht zu einer überraschenden Einigung kommt, wird es wohl noch etwas dauern mit der Entscheidung über Maulkorb für Hahn und Pfau oder nicht.

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Über die Frage "Wer war zuerst da - Huhn oder Ei?" lässt sich streiten, über die Frage "Wer war zuerst da - Tierpark oder Kläger?" nicht. Denn es gab den kleinen Zoo schon, als der Kläger in die Nachbarschaft zog. Der soll sich schon seit Längerem von den Tiergeräuschen gestört fühlen - und das nicht nur von den Hähnen und Pfauen. Auch über die Kamerunschafe soll er schon gemeckert haben, woraufhin die Tiergartenleitung die Vierbeiner in einen anderen, weiter vom Haus des Klägers entfernten Stall umsiedelte. Wegen der Schafe ist jetzt Ruhe, nun ist das Geflügel dran.

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Der Odenkirchener Tiergarten wird jährlich von rund 250 000 Menschen besucht und ist sehr beliebt. Nachdem die Klage bekannt wurde, gründete ein Fan die Facebook-Seite "Ja zum Tiergarten Odenkirchen".

(RP)
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