Mönchengladbach Makler beleidigt Frau und muss 750 Euro Strafe zahlen

Mönchengladbach · Beleidigung und Körperverletzung warf die Staatsanwältin dem Mönchengladbacher vor. Kaum war die Anklage verlesen, begann sich der Mann aufzuregen: "So etwas habe ich in meiner langen Maklertätigkeit noch nie erlebt. Verbrecher und Betrüger hat mich die dunkelhäutige Frau genannt. Als sie zum ersten Mal hierher kam, hat sie meine Sachen vom Schreibtisch geworfen." Doch laut Anklage soll er die 52-jährige Frau mit den Worten "Geh zurück in den Kongo, du blöder schwarzer Affe" beleidigt haben, was er allerdings bestritt.

Als die Frau im März 2015 in das Büro kam, habe er die Tür zugeschlossen. Doch die 51-Jährige habe danach eine Kundin beiseitegeschoben und sei so durch eine andere Tür in sein Büro gelangt. Als er auch diese Tür versuchte zu schließen, habe sie ihren Fuß in die Lücke gestellt. Als er versuchte, die Tür erneut zu schließen, habe die Frau eine Verletzung erlitten.

Danach kam die dunkelhaarige Frau in den Gerichtssaal und schilderte in ihrer Zeugenaussage, was ihr der Angeklagte angetan habe. Die beiden waren über die Rückabwicklung eines Immobiliengeschäfts in bitteren Streit geraten. "Ich hab ihm 3000 Euro in bar gegeben. Das Geld sollte für den Hausverkäufer hinterlegt werden, bis die Finanzierung bei der Bank gesichert war. Bei ihrem ersten Besuch habe ihr der Makler noch versichert, dass sie ihr Geld zurückbekäme. Er würde jetzt das Haus in die Zeitung setzen. "Doch davon habe ich nichts festgestellt", beschwerte sich die Frau.

Am 17. März 2015 habe er ihr gesagt, dass sie das Geld nicht zurückbekomme. Außerdem habe er das Geld mit den Schäden, die sie bei ihrem Eindringen verursacht habe, verrechnet. Er hat zu mir gesagt: "Das können Sie in ihrem Urwald machen, aber nicht in Deutschland", und dann habe er sie weiter beschimpft.

Der Hausbesitzer und dessen Frau waren zu dem Streit des Angeklagten und der Frau gerufen worden, konnten sich aber einzelne Wörter des Streits nicht erinnern. Am Ende verurteilte das Gericht den Makler wegen Beleidigung, die der Richter für glaubhaft hielt, zu einer Geldstrafe von 750 Euro.

Vom Vorwurf der Körperverletzung sprach es den Mann frei. Der Angeklagte habe nicht damit rechnen können, dass die Frau ihren Fuß in die Lücke an der Tür stellte, so der Richter.

(RP)
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