Mönchengladbach Messerstecher griff Asylbewerber an

Mönchengladbach · Das Schwurgericht beschloss gestern die Unterbringung des gefährlichen Täters in der Psychiatrie.

Zu Beginn des Prozesses vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatte der Staatsanwalt dem 24-jährigen Angeklagten versuchten Mord aus Heimtücke und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Völlig grundlos soll sich der junge Mann am 14. Mai im Nordpark auf einen 22-jährigen Asylbewerber gestürzt haben, der damals mit einem Begleiter aus dem Flüchtlingsheim mit dem Fahrrad unterwegs war. Dabei soll der Somalier das Opfer vom Fahrrad geschubst und mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben.

Doch bereits am ersten Prozesstag war schon klar, dass es sich bei dem tragischen Fall um ein außergewöhnliches Verfahren handelte, weil der Beschuldigte an einer akuten paranoiden Psychose leidet und deshalb als schuldunfähig gilt. Zunächst hatte der 24-Jährige mit HIlfe eines Dolmetschers Angaben zum persönlichen Hintergrund gemacht. Er habe sein Land aus politischen Gründen verlassen und sei mit seinem Onkel schließlich nach einem langen Weg durch Dschibuti, Eritrea, Libyen und Italien im Februar in Deutschland gelandet.

Danach erinnerte sich das Opfer, ein 22 Jahre alter Asylbewerber aus dem Iran, was ihm damals im Nordpark auf einer harmlosen Radtour mit einem Freund geschehen war. Der Angeklagte sei ihnen entgegen gekommen und habe ihn dann, völlig überraschend, vom Rad gestoßen. "Als ich aufstand, hat er mir sofort in den Hals gestochen", so der Iraner. Er sei weggelaufen. "Doch der ist mir gefolgt und hat weiter auf mich eingestochen", so das Opfer noch immer fassungslos. Eine Erklärung für diesen Messerangriff hat er nicht. Der Angeklagte ließ erst von dem 22-Jährigen ab, als ein Zeuge rief, er wolle die Wachleute vom Flüchtlingsheim verständigen. Doch dann entfernte sich der Messerstecher. Das Opfer kam ins Krankenhaus und musste sich mehreren Operationen unterziehen. Dr. Martin Albrecht nannte das rätselhafte Verbrechen in seinem psychiatrischen Gutachten eine "psychotische Impulstat". Der Angeklagte leide an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose und habe bereits lange vor der Tat Stimmen gehört, die ihm empfahlen "sich oder anderen etwas anzutun". Zur Tatzeit sei der 24-Jährige nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Der 22-Jährige habe auch nicht erkennen können, dass das Opfer sich damals im Nordpark in einer arg- und wehrlosen Lage befand. Der Beschuldigte leide an einer schweren seelischen Erkrankung, so der Gutachter. Zugleich sprach der Sachverständige von Wiederholungsgefahr. Unbehandelt sei der Täter für die Allgemeinheit gefährlich. Der Gutachter empfahl dringend die Unterbringung des gefährlichen Täters in einer psychiatrischen Klinik. Auch eine ambulante Behandlung sei nicht möglich.

Am Ende schlossen sich sowohl der Verteidiger, als auch der Staatsanwalt und die 7. Große Strafkammer dem überzeugenden Gutachten von Martin Albrecht an. Der Angeklagte sei damals einem krankhaften Impuls gefolgt und müsse deshalb in der Psychiatrie behandelt werden, so das Mönchengladbacher Schwurgericht.

(RP)
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