Mönchengladbach Messerstecher muss elf Jahre in Haft

Mönchengladbach · Zu einer Haftstrafe von elf Jahren hat das Mönchengladbacher Schwurgericht einen Angeklagten (38) verurteilt, weil er am 6. Februar in Eicken seine Lebensgefährtin mit 37 Messerstichen tötete. Der 38-Jährige, der weder zur Person noch zu dem grausamen Verbrechen ausgesagt hatte, überraschte am Ende alle Zuhörer im Gerichtssaal. Der Mann, der aus dem Irak stammt und zuletzt illegal mit der Mutter von zwei Kindern in einer Mönchengladbacher Wohnung zusammengelebt hat, zeigte plötzlich Reue und Scham: "Ich könnte im Erdboden versinken. Es tut mir so leid, was ich den Kindern angetan habe."

Am Nachmittag des 6. Februar war der verstört wirkende Mann bei der Polizei erschienen und hatte sich als Täter zu erkennen gegeben Er habe soeben seine Frau getötet. Die Polizei nahm ihn fest. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn schließlich wegen Totschlags an. Laut Anklage soll er die Lebensgefährtin, die von einem Iraker geschieden war, im Wohnzimmer unvermittelt mit einem Messer angegriffen haben. Als sie zu fliehen versuchte, habe der rasende Täter sie in den Rücken gestochen, bis die Klinge abbrach. Danach soll er aus der Küche ein zweites Messer geholt und erneut zugestochen haben, bis das Opfer tot war. Ein Tatmotiv hat der Angeklagte nie genannt, weder bei der Polizei noch vor Gericht. Zeugenaussagen ließen erkennen, dass der Iraker offenbar streng islamisch erzogen war. Bei einem jüngeren Bruder hatte sich der Angeklagte beschwert, dass das Opfer ihm gegenüber immer die Chefin spiele und er nichts zu sagen habe. Der geschiedene Mann der Mutter von zwei Kindern hatte seine Ex-Partnerin als starke und selbstbewusste Frau beschrieben. Gleichwohl blieb die Frage nach dem Motiv des Totschlags auch am Ende ohne Antwort. Eine Affekttat sei das Verbrechen jedoch nicht gewesen, hatte der psychiatrische Sachverständige erklärt. Er sei von einem geplanten Verbrechen ausgegangen, so der Gutachter. Schließlich habe der 38-Jährige die Messer erst herbeischaffen müssen. Der Angeklagte sei voll schuldfähig, war das Ergebnis des Gutachtens. Bei der Urteilsfindung berücksichtigten die Mönchengladbacher Richter, dass sich der Messerstecher nach der Tat selbst gestellt hatte.

Am Ende zeigte der zuvor so hartnäckig schweigende Angeklagte nicht nur Reue. "Ich nehme das Urteil an", erklärte der Mann am Ende des Prozesses.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort