Mönchengladbach Messerstecher muss für zweieinhalb Jahre in Haft

Mönchengladbach · Eigentlich habe er doch damals überhaupt nichts Böses gewollt. Nur die vergessenen Schlüssel aus der Wohnung der Ex-Freundin habe er am 12. August abholen wollen, hatte sich der Angeklagte (22) verteidigt und sich dabei vor allem selbst bedauert.

Tatsächlich kam an dem Sommerabend ein 27-jähriger Mönchengladbacher mit einer lebensgefährlichen Lungenstich-Verletzung ins Krankenhaus. Bei einem Streit hatte der Angeklagte unvermittelt und mit Kraft auf den 27-Jährigen mit seinem Arbeitsmesser eingestochen. Deshalb musste sich der Maschinenhelfer gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht verantworten.

Eifersucht und Enttäuschung

Der 22-Jährige, der nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank saß, gab die Vorwürfe des Staatsanwalts zu. Dabei wurde bald klar, dass der Angeklagte damals vor allem aus Eifersucht und Enttäuschung ausgerastet war. Am dem Augusttag feierte die Schwester der Freundin eine Abschiedsfete. Nach einem Streit am Telefon war der 22-Jährige offenbar nicht eingeladen. Frustriert schickte er mehrere drohende SMS. Offenbar vermutete der junge Mann einen Nebenbuhler. Dabei soll er sinngemäß gedroht haben, wenn er die Freundin nicht bekäme, solle sie auch kein anderer haben.

Unter einem Vorwand soll er dann an dem Sommerabend an der Wohnung der Freundin geklingelt haben, war der Staatsanwalt überzeugt. Dem widersprach der Angeklagte im Gerichtssaal. Er habe tatsächlich nur die vergessenen Schlüssel abholen wollen. Schließlich sei er in Arbeitskleidung zu der Wohnung gefahren. An die Haustür sei dann ein gemeinsamer Bekannter gekommen. Der 27-Jährige habe ihn sofort mit einem Faustschlag empfangen. Das bestritt der Türöffner.

Er habe den Angeklagten nur "weggeschubst". Dann habe es Streit gegeben. Er habe sich bereits abgewendet, weil er in die Wohnung der Freundin zurückwollte: "Ich wollte gehen, doch dann hatte ich das Messer im Rücken." Freunde riefen einen Krankenwagen. Der 27-Jährige hatte eine fünf Zentimeter tiefe Stichverletzung in der Lunge und musste für zwei Wochen ins Krankenhaus. "Da muss der Messerstecher mit erheblicher Kraft zugestochen haben", war ein Sachverständiger überzeugt.

Am Ende verurteilte das Schöffengericht den vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Körpeverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Negativ bewertete das Gericht, dass der Angeklagte sich nach der Tat nicht um das Opfer gekümmert und die Tatwaffe versteckt hatte.

(RP)
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