Mönchengladbach Minto-Handwerker erhalten Knöllchen: Stadt sagt warum

Mönchengladbach · Geschäftsleute und Passanten trauten gestern ihren Augen nicht: Politessen steuerten gestern im Umfeld von Hindenburgstraße, Steinmetzstraße und Stepgesstraße Kleinlaster an und klemmten Knöllchen mit einem Verwarngeld über 30 Euro hinter die Windschutzscheibe.

Diese Geschäfte ziehen ins Minto
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Da es sich vorwiegend um Fahrzeuge von Handwerkern handelte, die dafür sorgen, dass die Arbeiten am Minto rechtzeitig vor der Eröffnung des Einkaufscenters nächste Woche Donnerstag abgeschlossen werden können, hagelte es Proteste. "Wie kann man nur so unsensibel vorgehen. Da sagen Politiker und Verwaltungsspitze immer, wie wichtig das Minto für die Stadt ist. Und dann handeln städtische Mitarbeiter ganz anders", empörte sich ein Leser, der bei der RP anrief. Es blieb nicht der einzige Anruf.

Aus Sicht der Stadt stellte sich die Situation anders dar: Sie fühlte sich zum Handeln gezwungen, weil zum Teil Absprachen nicht eingehalten worden waren. So habe es mehrere Beschwerden von Ladeninhabern im Umfeld des Minto gegeben, weil deren Kunden nicht mehr sicher in oder aus den Laden kommen konnten.

Ebenfalls habe die Polizei darauf hingewiesen, dass Geh- und Radwege entlang Steinmetz- und Viersener Straße zugeparkt waren. "Wegen der heutigen massiven Behinderungen und der daraus resultierenden Gefahr vor allem für Fußgänger war ein Einschreiten dringend erforderlich", so die Stadt gestern auf Anfrage. Die Polizei habe deshalb die städtischen Verkehrskontrolleure unterstützt.

Es habe, so die Stadt weiter, eine Vereinbarung mit Mfi auf ein Anlieferkonzept gegeben. Danach sollten Lkw-Zulieferer am Stadtrand parken und in einem Zeitfenster Bescheid bekommen, wann sie zu den Laderampen kommen können. "Dieses Konzept wurde leider nicht umgesetzt", teilte die Stadt mit. Auch weist sie darauf hin, dass es Ausnahmegenehmigungen für Handwerker gebe, um in Parkhäusern und im Gründerzeitviertel Fahrzeuge abzustellen. Die Hindenburgstraße sollte aber frei bleiben: Hier ist es Handwerkern nur gestattet, ihr Material während der Lieferzeiten bis 12 Uhr anzuliefern.

(RP)
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