Mönchengladbach Missbrauch: Gladbacher kommt mit Bewährungsstrafe davon

Mönchengladbach · Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, davon in einem schweren Fall, hat die Zweite Große Jugendkammer des Landgerichts gestern einen Mönchengladbacher (59) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Angeklagt war der 59-Jährige außerdem wegen sexuellen Missbrauchs in drei Fällen - wurde davon aber freigesprochen. Erneut endete damit ein Prozess für den Angeklagten glimpflich. Tatsächlich hatte der Staatsanwalt gestern für den Mönchengladbacher eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert.

Die Prozessgeschichte des Angeklagten hatte bereits im Februar 2014 begonnen. Dem 59-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich von September 2009 bis Oktober 2010 an dem damals elf Jahre alten Mädchen massiv vergangen zu haben. Die Erste Jugendkammer hatte den Mann, der die Vorwürfe immer bestritten hat, damals freigesprochen. Doch die Nebenklagevertreterin des Opfers hatte beim Bundesgerichtshof (BGH) mit Erfolg Revision eingelegt. Der BGH hob den Freispruch auf.

So musste sich der Mönchengladbacher vor ein paar Wochen vor der Zweiten Großen Jugendkammer erneut auf die Anklagebank setzen. Der Mann verfolgte auch dieses Prozessgeschehen schweigend. Laut Anklage soll es sowohl in seiner Rheindahlener Wohnung als auch in der Wohnung der Familie des Mädchens zu Übergriffen gekommen sein. Bei einer solchen Gelegenheit soll er das Kind gefragt haben, ob er ihr zeigen solle, was Mädchen gerne mögen.

Gestern erstattete eine Diplompsychologin (60) für das Opfer ein Glaubwürdigkeitsgutachten. Das Mädchen habe zwar Erinnerungsschwächen gezeigt. Es sei dem Opfer schwer gefallen, die einzelnen Ereignisse auf die Reihe zu kriegen. "Aber ich habe keine Bedenken, dass hier ein Erlebnisbezug vorhanden ist", so die Sachverständige. Außerdem sei das Mädchen in seinem Alter nicht in der Lage, eine Falschaussage zu machen und aufrecht zu halten.

Gestern hatte auch noch die Mutter des Opfers (38) ausgesagt. Die Tochter sei ihr mit hochrotem Kopf entgegengekommen und habe sich ihr dann anvertraut. Etwa zwanzigmal sei es zu Übergriffen bis zum Beischlaf gekommen. Mit einer Anzeige sei sie einverstanden gewesen. Das Gericht sah den Fall allerdings anders. Wegen der Gedächtnislücken des Opfers könne man nicht alle Anklagevorwürfe nachweisen und müsse den Angeklagten teilweise freisprechen.

(RP)
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