Mönchengladbach Missbrauch: Lehrer verurteilt

Mönchengladbach · Zu einer Bewährungsstrafe ist ein Ex-Lehrer der Marienschule wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin und wegen Verbreitung von pornografischen Schriften verurteilt worden. Der 37-Jährige gestand die Taten.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. So lautet das Urteil für den ehemaligen Lehrer der Bischöflichen Marienschule, der wegen Missbrauchs seiner damals 14-jährigen Schülerin angeklagt war. Das Jugendschöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Schutzbefohlene in 13 Fällen zu sexuellen Handlungen nötigte.

Außerdem soll er pornografische Schriften verbreitet haben. In der Verhandlung, die zum Schutz des Opfers nicht öffentlich war, soll der Ex-Lehrer die Taten in vollem Maße eingeräumt haben. Das bestätigte gestern die Anwältin der Schülerin, Hiltrud Hören.

Der heute 37 Jahre alte Pädagoge soll seine Schülerin regelrecht gefügig gemacht haben. Schon als sie 13 Jahre alt war, soll er mit ihr angebandelt und regelmäßig SMS-Botschaften geschickt haben. Laut Anklage schmeichelte er der Schülerin, verbot ihr den Kontakt zu gleichaltrigen Jungen und gab gleichzeitig an, nicht eifersüchtig zu sein.

Das Mädchen, das bis dahin keinerlei sexuelle Erfahrungen hatte, soll in den Lehrer verliebt gewesen sein. Sein Interesse schmeichelte der Schülerin. Die Daten einiger heimlicher Treffen kennzeichnete das Kind mit einem Herzchen in seinem Kalender.

Als Ende vergangenen Jahres der erste Verdacht auftauchte, der Lehrer könne eine Affäre mit seiner Schülerin haben, dementierten der Pädagoge und das Mädchen zunächst heftig. Später jedoch traute sich die heute 15-Jährige einem Familienmitglied an und sagte anschließend detailliert bei der Polizei aus. Die Staatsanwaltschaft hielt die Angaben des Mädchens, das wegen des Missbrauchs in therapeutische Behandlung musste, von Anfang an für glaubwürdig.

Der 36 Jahre alte Pädagoge, dessen Dienstverhältnis mit der Marienschule im Dezember aufgelöst wurde, galt als äußerst beliebt — sowohl bei den Schülern als auch bei Eltern. Strafrechtlich war er vorher noch nie in Erscheinung getreten. Das und der Umstand, dass er im Prozess voll geständig war, führten wohl zu dem verhältnismäßig milden Urteil, das rechtskräftig ist.

Über ein Berufsverbot für den Lehrer sei in der Verhandlung kurz diskutiert worden, berichtete Rechtsanwältin Hiltrud Hören. Aber auch ohne dieses Verbot werde der 37-Jährige wohl nicht mehr als Pädagoge arbeiten können. "Dafür wird der Eintrag in sein Führungszeugnis sorgen", sagt die Juristin.

(RP)
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