Mönchengladbach Misshandelter Hund im Tierheim verwechselt?

Nachdem viele Bürger kritisiert haben, dass ein angeblich misshandelter Schäferhund an seinen Besitzer zurückgegeben wurde, nimmt jetzt das Amtsgericht Mönchengladbach Stellung zu dem Fall.

Mönchengladbach: Misshandelter Hund im Tierheim verwechselt?
Foto: Tierheim Mönchengladbach

Wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte, sei der Angeklagte mangels Beweisen vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. In der Hauptverhandlung habe nicht festgestellt werden können, dass der Angeklagte den Hund misshandelt hat.

Nach Auskunft des Tierheims Mönchengladbach hatte der Schäferhund ein Stromhalsband getragen, das in die Haut eingewachsen war. Darunter sei pures Fleisch zu sehen gewesen. Darüber hinaus sei das Tier "klapperdürr und verdreckt" gewesen.

Die Stadtverwaltung hatte auf Anfrage bestätigt, dass dem Besitzer im Januar 2009 insgesamt drei Hunde durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes entzogen wurden. "Es bestand Gefahr, dass die Hunde verenden", sagte ein Stadtsprecher.

Keine Verletzung festgestellt

Das Amtsgericht hält in der Urteilsbegründung für möglich, "dass der Hund im Tierheim verwechselt worden ist". Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten bei der Abholung des Hundes auf dem Grundstück des Anklagten keine Verletzung am Hals des Tieres festgestellt.

Diese sei erst im Tierheim entdeckt worden. Auf denen vom Ordnungsamt gemachten Fotos sei auch nicht zu erkennen gewesen, dass der Hund ein Halsband getragen hat. Das Gericht kommt zu dem Schluss, "dass auf den Lichtbildern, die auf dem Grundstück des Angeklagten gefertigt worden sind, offensichtlich ein anderer Hund zu sehen ist, als der, der die Verletzung am Hals hat". Dies zeige auch die unterschiedliche Färbung des Fells.

Der Angeklagte habe sich im Januar 2009 in Polen aufgehalten und die Pflege der Hunde seinem Bruder übertragen. Dieser habe sich "offensichtlich nicht genügend um die Tiere gekümmert". Der Besitzer habe den Schäferhund noch im Dezember 2008 von einem Tierarzt impfen lassen, damals sei er nicht unterernährt gewesen. Außerdem sei das Tier damals per Chip registriert worden — dem verletzten Hund war nach Angaben des Gerichts kein solcher Chip eingepflanzt.

Das Tierheim war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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