Mönchengladbach Mit 34 Messerstichen wurde das Opfer verletzt

Mönchengladbach · Wegen versuchten Mordes aus Habgier und Heimtücke in Tateinheit mit schwerem Raub, außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung müssen sich zwei Mönchengladbacher seit Ende Januar vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Die 23 und 22 Jahre alten Männer hatten sich zwar aussagebereit gezeigt, zugleich aber beteuert: "Wir wollten den Mann nicht töten." Das war wenig glaubwürdig. Denn immerhin hatten die beiden Angeklagten am 10. August 2016 das Opfer in Odenkirchen in dessen Wohnung besucht und am Ende mit 34 Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Beide waren mit einem Klappmesser bewaffnet. Die Angeklagten hatten mit dem arglosen Mann den Abend verbracht und sich von diesem eine wertvolle Münzsammlung zeigen lassen. Gegen zwei Uhr nachts wollten die Männer ihren Besuch beenden. Der Wohnungsinhaber sei vor ihnen zur Haustür gegangen, so die Aussage der Gladbacher. Der 23-Jährige habe dann dem Opfer von hinten einen Messerstich in den Nacken versetzt. Danach sollen beide insgesamt 34-mal auf den Oberkörper des schwergewichtigen Mannes eingestochen haben. Nur dessen Leibesfülle soll einen tödlichen Ausgang der Messerattacke verhindert haben.

Die Besucher erbeuteten damals Goldmünzen im Wert von 210.000 Euro, 14.000 Euro Bargeld und drei Mobiltelefone. Sie verließen die Wohnung, wurden aber später von Polizeibeamten festgenommen.

Im nicht beleuchteten Flur sei er überfallen worden, schilderte der Wohnungsinhaber die Messerattacke noch immer sehr mitgenommen. Im Wohnzimmer auf dem Boden habe er sich schließlich tot gestellt, so der 34-Jährige. Über das Festnetz-Telefon habe er noch der Polizei eine Täterbeschreibung durchgegeben. Später sei er schwer verletzt ins Aachener Klinikum eingeliefert und dort operiert worden.

Im Prozess erinnerte sich das Opfer noch an eine Warnung, die der 23-jährige Messerstecher ihm in der Augustnacht zugeflüstert habe: "Bleib bloß liegen, sonst stechen wir dich wirklich ab." "Ich habe wohl ein bisschen geprahlt und damals alle Wertgegenstände gezeigt", gab der Wohnungsinhaber in seiner Zeugenaussage verlegen zu.

Gestern verlas der Kammervorsitzende Lothar Beckers ein Spuren-Gutachten. Nunmehr hat das Schwurgericht zwei weitere Verhandlungstermine geplant. Am 27. März wird der Prozess fortgesetzt und wahrscheinlich am 29. März beendet.

(RP)
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