Prozess in Mönchengladbach Angeklagter gesteht Brandstiftung im Flüchtlingsheim

Am ersten Prozesstag um den Brand der Flüchtlingsunterkunft im Volksgarten in Mönchengladbach hat der angeklagte Somalier die Tat eingeräumt. Zeugen berichteten, wie aggressiv er zuvor gewesen war - und dass er gedroht habe, "die Hütte abzubrennen".

 Der angeklagte Somalier mit seinem Verteidiger Gerd Meister und einem Dolmetscher (von links) beim Prozessauftakt im Mönchengladbacher Landgericht.

Der angeklagte Somalier mit seinem Verteidiger Gerd Meister und einem Dolmetscher (von links) beim Prozessauftakt im Mönchengladbacher Landgericht.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Wegen schwerer Brandstiftung mit gemeingefährlichen Mitteln und versuchten Mordes muss sich seit Montag ein Somalier vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten. Der zur Tatzeit 21-jährige Angeklagte soll am 23. März in der Asylbewerberunterkunft an der Carl-Diem-Straße in seinem Zimmer eine Stoffdecke auf die Matratze seines Bettes gelegt und angezündet haben. Durch das sich ausbreitende Feuer sei der gesamte Wohnblock der Unterkunft komplett ausgebrannt.

"Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll", ließ der Angeklagte durch einen Dolmetscher übersetzen. "Ich war an dem Tag nicht bei Sinnen. Aber ich weiß, dass ich das angezündet habe, dass alles gebrannt hat - im Zimmer 26", ergänzte der Somalier. Danach ließ der junge Mann, der sein Alter eigenen Angaben zufolge nicht kennt, zunächst Angaben zum Lebenslauf übersetzen. In Somalia habe er bei seiner Großmutter gelebt, die Schule ohne Abschluss verlassen und nie eine Ausbildung gemacht. Er habe Autos gewaschen und auf der Straße gelebt. Die Oma habe dafür gesorgt, dass er ein Mädchen heiratete. Er sei Vater eines Kindes. 2014 sei er nach der Flucht über die Sahara und Lybien mit der Ehefrau in Deutschland gelandet. Doch Frau und Kind seien in Augsburg. Er dürfe ihr nicht schreiben und sie nicht besuchen. Zugleich gab er zu, mit anderen Flüchtlingen Alkohol getrunken und Cannabis konsumiert zu haben. Bei solchen Gelegenheiten könne er auch ausrasten und aggressiv werden. Bereits seine Oma habe früher zu ihm gesagt: "Mit dir stimmt etwas nicht."

So schilderten die Männer, die im Sicherheitsdienst der Unterkunft im Volksgarten tätig waren, in ihren Zeugenaussagen, wie sie den Angeklagten in der Nacht vor dem Brand erlebt hatten. Nach einem Streit mit Mitbewohnern des Heims sei der Angeklagte völlig ausgerastet. Er habe seine Tür eingetreten und die Glaseinfassung einer anderen Tür ebenfalls zerstört. Voller Wut hab er sein Handy zu Boden geworfen und es dabei völlig zerstört, erinnerte sich der Hausmeister. Der Angeklagte soll auch in der Vergangenheit bereits gedroht haben, "die Hütte" anzubrennen und "alles kaputt zu machen", hieße es auch in den Zeugenaussagen.

Die Polizei nahm den tobenden Somalier in der Nacht mit. Am nächsten Morgen kam er in das Heim zurück. An dem Morgen hatte er einen Termin im Jobcenter. "Vorher habe ich eine halbe Flasche Wodka getrunken", erinnerte sich der Angeklagte. Doch die Frau im Jobcenter habe ihn wieder weggeschickt. Noch am gleichen Vormittag gegen 11 Uhr machte der Angeklagte seine Drohungen war und zündete die Matratzen an. Ein Mann des Sicherheitsdienstes berichtete, wie er vergeblich versucht habe, mit Feuerlöschgeräten das an zwei Stellen der Matratzen brennende Feuer zu löschen. "Es hatte sich offenbar schon zu sehr ausgebreitet", erklärte der Zeuge. Seine Kollegen klopften inzwischen an die Zimmertüren der Unterkunft, um die etwa 30 noch teilweise schlafenden Bewohner zu warnen.

Die immer wiederkehrende Frage des Vorsitzenden Richters des Schwurgerichts, warum er das getan habe, beantwortete der Angeklagte fast beschwörend: "Ich hab nie daran gedacht, einen Menschen umzubringen. Warum sollte ich das tun? Die haben mir doch nichts getan. Wenn ich heute daran denke, kann ich es auch nicht mehr verstehen." Dann ließ er durch den Dolmetscher ergänzen: "Vielleicht weil ich keine Arbeit habe. Das fand ich ungerecht. Jedes Mal sagt die Frau vom Jobcenter, ich solle wiederkommen." Er wisse, dass er einen Riesenfehler gemacht habe. Der Prozess wird fortgesetzt.

Für den Prozess sind vier Fortsetzungstermine geplant.

(RP)
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