Brand in Mönchengladbach Feuer in Asylheim - Mann wegen versuchten Mordes angeklagt

Mönchengladbach · Im März hat in Mönchengladbach ein Wohncontainer für Flüchtlinge gebrannt. Nun muss sich ein zur Tatzeit 21-jähriger Somalier wegen versuchten Mordes mit besonders schwerer Brandstiftung vor Gericht verantworten. Der Prozess beginnt am 18. September.

Asylbewerberheim in Mönchengladbach in Flammen
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Asylbewerberheim in Mönchengladbach in Flammen

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Foto: Theo Titz

An den Tag des Brandes können sich vermutlich viele Mönchengladbacher erinnern. Fast im gesamten Stadtgebiet war damals, am 23. März 2017, die riesige Rauchwolke zu sehen. Zum Zeitpunkt des Brandes lebten rund 100 Menschen in der Flüchtlingsunterkunft am Volksgarten. Zum Glück wurde bei dem Feuer niemand verletzt.

Der zur Tatzeit 21-jährige Angeklagte ist laut Staatsanwaltschaft somalischer Staatsangehöriger. Er habe als Asylbewerber in der Asylunterkunft auf der Carl-Diem-Straße in Mönchengladbach gelebt. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Laut Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte wegen seiner Situation frustriert. In der Nacht vom 22. auf den 23.Februar habe er in der Unterkunft alkoholisiert randaliert und dabei eine Glasscheibe zertreten. Die Polizei habe dies zum Anlass genommen, den Angeklagten in Gewahrsam zu nehmen. Nachdem der Angeklagte am folgenden Vormittag ausgenüchtert gewesen sei, hätten die Polizeibeamten ihn gegen 7 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen.

Der Angeklagte habe noch an diesem Tage den Entschluss gefasst, die Unterkunft in Brand zu setzen, so die Staatsanwaltschaft. Dem Angeklagten sei dabei klar gewesen, dass sich zu diesem Zeitpunkt von den dreißig in der Unterkunft untergebrachten Personen etwa die Hälfte dort aufhielt.

Laut Anklage habe der zur Tatzeit 21-Jährige in seinem Zimmer eine Stoffdecke entzündet und diese brennend auf die Matratze seines Bettes gelegt. Die Matratze habe sofort Feuer gefangen. Das Feuer habe sich rasch ausgebreitet und zu einem kompletten Ausbrennen des gesamten Wohnblocks der Unterkunft geführt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Somalier vor, dass er den Tod der anderen in der Unterkunft anwesenden Personen zumindest billigend in Kauf genommen habe. Der Angeklagte selbst habe die Unterkunft nach dem Legen des Feuers durch ein Fenster verlassen.

Der Angeklagte war laut Anklageschrift Anfang 2014 mit dem Schiff über Libyen nach Europa geflohen. Im März 2014 kam er in Deutschland an. Er stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung, nachdem das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt ihn im Juni 2016 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt hatte. Laut Amtsgericht liegen gegen den Mann weitere Anklagen wegen Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten vor dem Jugendschöffengericht vor. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Am 18. September wird der Prozess gegen den Mann beim Langericht Mönchengladbach eröffnet.

(skr)
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