Eltern von getötetem Leo vor Gericht Prozess-Zuschauer weinen bei Urteilsverkündung

Mönchengladbach · Der Vater des Jungen muss lebenslänglich ins Gefängnis. Er missbrauchte, schlug und ermordete den erst wenige Tage alten Leo. Fassungslosigkeit herrschte beim Urteil der Mutter: Sie erhielt zwei Jahre auf Bewährung.

Mönchengladbach: Zuschauer weinten bei Urteil von getöteten Leo
Foto: dpa, mjh gfh

Im Mönchengladbacher Leo-Prozess wurden am Dienstag im Schwurgerichtssaal unter großem Publikums- und Medieninteresse die Urteile verkündet. Wegen Mordes, Misshandlung von Schutzbefohlenen im besonders schweren Fall und sexuellen Kindesmissbrauchs muss der Vater (26) des nur 19 Tage alt gewordenen Kindes lebenslang ins Gefängnis.

Außerdem stellte die Siebte Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts bei dem 26-Jährigen die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet für den Angeklagten, der den kleinen Leo nicht nur getötet, sondern auch schwer misshandelt hatte, dass er nach 15 Jahren nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann.

War es bis zu diesem Augenblick im Schwurgerichtssaal sehr still gewesen, änderte sich das abrupt, als der Kammervorsitzende Lothar Beckers verkündete: "Die angeklagte Mutter des Kindes wird wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt". Die zahlreichen Zuschauer reagierten mit deutlichen Unmutsäußerungen.

Schließlich hatte die Staatsanwältin Jane Wolf für die 25-jährige Angeklagte wegen Totschlags durch Unterlassen eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verlangt. Die Anklagevertreterin hatte Leos Mutter vorgeworfen, sich in der Tatnacht im Nebenzimmer schlafend gestellt zu haben, obwohl sie die Schreie des Kindes gehört haben soll. Sie habe billigend in Kauf genommen,dass ihr Mann Leo tötet. Sie hätte doch aufstehen und das Kind aus dem Nebenzimmer in ihre Obhut holen können.

In der Urteilsbegründung hieß es nun, dass die Angeklagte nicht unbedingt habe damit rechnen müssen, dass der Vater Leo tötete, deshalb keine Verurteilung wegen Totschlags. Die Frau hatte nicht eingegriffen, als der Angeklagte im Nebenzimmer das Kind quälte und am Ende mit dem Kopf auf die Tischkante schlug, bis es tot war. "Ich habe nichts bemerkt", verteidigte sich die Angeklagte.

Nach der Urteilsverkündung ging der Vorsitzende des Schwurgerichts Lothar Beckers noch einmal ausführlich auf den erschütternden Tötungsfall ein. Die Beweisaufnahme sei nicht sehr schwierig gewesen. Schließlich habe der Angeklagte bereits bei der Polizei die schreckliche Tat in allen Einzelheiten zugegeben und im Gerichtssaal zu Prozessbeginn das Geständnis wiederholt: "Ja, ich habe das getan, kann es aber nicht erklären".

Nach der Geburt des kleinen Leo am 2. Oktober 2015 habe es bald Probleme gegeben. Der Vater betrachtete den Säugling offenbar wie einen erwachsenen Nebenbuhler. Bereitwillig und seltsam emotionslos hatte der Angeklagte bereits bei dem Gutachter geschildert, wie er den 19 Tage alten Säugling ins Gesicht geschlagen, mit heißer Milch verbrüht und am Ende sogar sexuell missbraucht habe. Der Angeklagte geriet in Wut, wenn das Kind quengelte und sich von ihm nicht beruhigen ließ. Einmal habe er den kleinen Körper wie eine Zitrone zusammengedrückt.

"Leo hat meinen Platz bei meiner Frau eingenommen", hatte er sinngemäß erklärt. In der Nacht zum 21. Oktober 2015 habe er beschlossen, Leo zu töten. Das Kind habe ihm die Frau gestohlen. Bei ihr wollte er wieder im Mittelpunkt stehen, hatte der Angeklagte gesagt.
Mit direktem Vorsatz habe der Gladbacher gemordet und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem habe der 26-Jährige besonders grausam gehandelt, als er die Hilflosigkeit des Säuglings ausnutzte.

Er habe den kleinen Leo gefühllos und unbarmherzig gequält. Diese zwei Mordmerkmale brachten dem Angeklagten die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ein. Außerdem wurde der 26-Jährige am Dienstag noch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu Haftstrafen von zehn Monaten bis zu 15 Monaten verurteilt.

"Wir werden überlegen, ob wir gegen die zweijährige Bewährungsstrafe, zu der das Schwurgericht die Mutter von Leo verurteilt hat, in Revision gehen", beantwortete die Staatsanwältin Jane Wolf die Frage der Rheinischen Post. Übrigens ist die 25-Jährige Angeklagte nach Aufhebung des Haftbefehls wieder in Freiheit.

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