Mönchengladbach Mönchengladbacher Dealer muss für vier Jahre in Haft

Mönchengladbach · Wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen, wegen unerlaubter Einfuhr von Drogen und Verstoßes gegen das Waffengesetz in zwei Fällen hat die Erste Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern einen 54-jährigen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Doch das Gericht hatte sich dem Vorschlag des Verteidigers angeschlossen, der um eine vierjährige Freiheitsstrafe gebeten hatte. Als ungewöhnlich aufgefallen war der Drogenfall, weil der Angeklagte, dessen Vorstrafenregister nur leere Blätter enthielt, erhebliche Aufklärungshilfe geleistet hatte.

In den Jahren 2015 und 2016 war der Chemiker in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und hatte sich zu Auslieferungs- und Kurierfahrten von Drogen verleiten lassen. Nachdem der Angeklagte in einen ersten Verdacht geraten war, hatte man einen verdeckten Ermittler auf den Dealer angesetzt, der prompt darauf reinfiel. Er besorgte 8 Gramm Kokain und 88 Gramm Amphetamin für den Besteller. Etwa zehn Tage nach den Scheingeschäften fiel der Angeklagte mit 750 Gramm Amphetaminzubereitung in Ratheim bei der Übergabe auf und wurde festgenommen. Außerdem wurden im Lieferwagen des 54-Jährigen eine Axt und und später noch zwei Pistolen entdeckt. Das Amphetamin wurde sichergestellt. Nach dem kompletten Geständnis des Dealers war klar, dass der Angeklagte mit Marihuana, Amphetaminen und Kokain jeweils im Kilobereich gehandelt hatte. So enthielt die Amphetaminlieferung insgesamt sieben kleine Päckchen. Auf seinen Auslieferungsfahrten brachte der Angeklagte auch Drogen nach München. Die Axt war im Gerichtssaal als Waffe zu sehen.

(RP)
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