Entwässerung nicht an Kanalnetz angeschlossen Mönchengladbacher fordert 30.000 Euro für Regenwasser zurück

Mönchengladbach · Auf dem Grundstück von Dieter Männchen gibt es zwei Entwässerungskanäle für Regenwasser. Einer war seit 2002 nicht mehr ans städtische Kanalnetz angeschlossen. Bezahlt hat der 76-Jährige trotzdem - und fordert das Geld zurück. Doch die Stadt sagt: Viele Ansprüche sind verjährt.

 Dieter Männchen vor der Außenmauer seines Grundstücks: Daran zieht sich der steinerne Entwässerungskanal entlang.

Dieter Männchen vor der Außenmauer seines Grundstücks: Daran zieht sich der steinerne Entwässerungskanal entlang.

Foto: Marlen Kess

Eigentlich wollte Dieter Männchen im März nur eine neue Briefkastenanlage an der Außenmauer seines Grundstücks an der Mittelstraße in Rheydt anbringen. Doch dafür mussten erst einmal Pflanzen und Steine aus dem Boden gerissen werden, so dass der darunter liegende steinerne Entwässerungskanal für Regenwasser frei lag. "Am nächsten Tag hat es stark geregnet, der Kanal lief voll, und das Wasser floss nicht ab", sagt Männchen. Da habe er gewusst: Hier stimmt etwas nicht.

Am nächsten Tag sei zwar das Wasser weg gewesen - wie Männchen anhand feuchter Steine feststellte, war es aber versickert. Daraufhin rief er die NEW an, die im April an zwei Terminen das Kanalnetz rund um Männchens Grundstück mit Hilfe einer Kamera untersuchte. Danach stand fest: Der Entwässerungskanal - einer von zwei auf dem mehr als 4000 Quadratmeter großen Grundstück - ist nicht an das städtische Netz angeschlossen. Und das schon seit 2002. Damals wurde das Wielands-Gebäude auf dem Nachbargrundstück abgerissen und der Kanal unter der Mittelstraße saniert. Und dabei wurde offenbar vergessen, den Kanal wieder anzuschließen. Die Stadt bestätigt diesen Vorgang auf Anfrage.

Bemerkenswert: In all den Jahren hat es laut Männchen nie Probleme bei der Entwässerung gegeben. Dabei stehen auf dem Grundstück Büros, Praxen und Wohnungen. Insgesamt wird über die beiden Kanäle eine Fläche von 3000 Quadratmetern entwässert. "Dass es hier nie zu Überschwemmungen kam, liegt am Versickerungssystem", sagt Männchen. Dieses sei um 1850 errichtet worden, als auf dem Gelände die Weberei Junkers stand - und funktioniere bis heute hervorragend. Mittlerweile sei der Kanal der Entwässerungssatzung von 1984 entsprechend wieder ans Netz angeschlossen. So weit, so gut also?

Mitnichten. Denn Dieter Männchen zahlt pro Jahr knapp 6900 Euro für die Entwässerung - über zwei Kanäle, nicht einen. Deshalb fordert er die zu viel gezahlten Gebühren für die Jahre 2002 bis 2017 von der Stadt zurück. "Schließlich wurde jahrelang eine Leistung abgerechnet, die gar nicht erbracht wurde", sagt Männchen. Er hat deshalb Widerspruch gegen alle Entwässerungsbescheide seit 2002 eingelegt. Mehr als 30.000 Euro, so seine Berechnung, hat er zu viel gezahlt. Für das Abrechnungsjahr 2016/17 (von Juni 2016 bis Juni 2017) wurde dieser Widerspruch auch akzeptiert, und Männchen bekam mehr als 3000 Euro zurückgezahlt.

Für die Jahre 2002 bis 2016 dagegen lehnte die Stadt seinen Widerspruch ab. Im Begründungsschreiben, das Männchen am 14. Dezember vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben erhielt, heißt es dazu: "[Es] ist vorliegend festzustellen, dass Sie es in den vergangenen Jahren versäumt haben, eine Prüfung der angesetzten Regenwasserfläche zu beantragen..." Außerdem hätte Männchen nachweisen müssen, dass die tatsächlich entwässerte Fläche kleiner ist, als die in Rechnung gestellte. Insoweit seien die Gebührenbescheide bestandskräftig, bestätigt Stadtsprecher Rütten.

Die Frist, gegen die Festsetzung der Gebühren Widerspruch einzulegen, sei zudem für die Jahre 2002 bis 2012 verjährt. Für 2013 bis 2016 sei das zwar nicht der Fall, hier liege die Entscheidung über die teilweise Rücknahme der Gebührenbescheide aber bei der betreffenden Behörde, also dem Fachbereich für Steuern und Grundbesitzabgaben - und der lehnt das ab, "wie in allen vergleichbaren Fällen auch", so Rütten.

Dieter Männchen ist sauer: "Wie soll ich denn gegen etwas Widerspruch einlegen, von dem ich gar nichts weiß?" Schließlich habe er erst im März durch Zufall entdeckt, dass der Kanal nicht angeschlossen war. Verantwortlich für diesen Missstand ist laut Männchens Auffassung aber die Stadt bzw. die ausführende NEW. "Der Auftraggeber hätte 2002 kontrollieren müssen, ob die Arbeiten am Hauptkanal ordnungsgemäß abgeschlossen wurden", sagt Männchen. Und das betreffe nun einmal auch den Wiederanschluss des Kanals von seinem Grundstück an den Hauptkanal.

Überdies ärgert sich der 76-Jährige auch über den Umgang mit ihm. Mehrfach habe er in seinen Schreiben um einen persönlichen Termin gebeten, nie sei es dazu gekommen. "Wenn die Stadt angeboten hätte, dass ich zumindest einen Teil der Gebühren zurückbekomme, hätte ich wahrscheinlich sogar zugestimmt", sagt Männchen. Gegen die Ablehnung seines Widerspruchs hat er nun abermals Einspruch eingelegt - und außerdem angekündigt, einen Anwalt zurate zu ziehen. Stadtsprecher Rütten zufolge werden Stadt und NEW die Angelegenheit jetzt noch einmal prüfen.

(kess)
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