Mönchengladbach Mönchengladbacher wegen Geldwäsche in 54 Fällen vor Gericht

Mönchengladbach · Das erschwindelte Geld der Opfer landete auf Konten von unbekannten Hintermännern in der Türkei. Der Angeklagte kassierte davon fünf Prozent.

Der Mönchengladbacher (34), der sich seit gestern vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wegen Geldwäsche in 54 Fällen verantworten muss, hat sich bereits zu Prozessbeginn geständig gezeigt. Zunächst habe er geglaubt, an seriösen Geschäften mit Gewinnspielen beteiligt zu sein. "Doch bald habe ich erkannt, dass es nur eine Masche war", erklärte der Angeklagte, der mit seinen Eltern als Kind aus der Türkei nach Deutschland gekommen war.

Nach der Zeugenaussage eines 81-jährigen Rentners war es für alle im Gerichtssaal klar, worum es in diesen Betrügereien ging. "Sie haben in der Türkei Geld in ein Gewinnspiel investiert", wurde dem Mann erklärt. "Ja, mir wurde gesagt, ich hätte 269.000 Euro gewonnen. Aber ich müsste vorher 26.900 Euro zahlen. Dann bekäme ich das Geld", meinte der 81-Jährige eifrig. Dann ergänzte er traurig. "Die haben mich getäuscht." Doch offenbar hatte er alles geglaubt und tatsächlich einmal 10 000 Euro überwiesen. Dieses Konto gehörte allerdings einer Bekannten des Angeklagten. Der 34-Jährige hatte die Kontoinhaberin gebeten, deren Konto nutzen zu dürfen. Er besitze kein Konto. Sie stellte ihm das Konto zur Verfügung. Die Zahlung konnte zurückverfolgt werden. Der Betrug wurde aufgedeckt.

Nach der Einzahlung wurde der Gladbacher tätig. Die Gelder überwies er auftragsgemäß auf die Konten der unbekannten türkischen Hintermänner. Zuvor entnahm er seine fünfprozentige Provision. "Meine aktive Zeit war 2013. Da ging ich jeden dritten Tag zur Bank, meistens zur Postbank und hob Gelder ab", gab der Angeklagte ohne weiteres zu. Tatsächlich hatten unbekannte Dritte in einer Vielzahl Bankkonten unter Fantasienamen eröffnet. Die Geldwäsche in 54 Fällen, die der Angeklagte auch zugibt, sollen allein einen Schaden von insgesamt etwa 35 000 Euro verursacht haben.

Doch das war nicht das Ende der dreisten Taten. Zahlten die Opfer trotz zahlreicher Mahnungen nicht, kamen die Erinnerungsschreiben von Inkassounternehmen ins Haus. Die waren zwar ebenfalls gefälscht, aber durchaus professionell. Dabei wurden auch gleich beträchtliche Anwaltskosten gefordert. Sonst würden Verzugskosten anfallen. Meistens enthielten die Mahnschreiben der gefälschten Inkassounternehmen auch noch einen Überweisungsträger. Die Mahnschreiben sollen sehr beeindruckend gewirkt haben. Diese Unternehmen sollen sich übrigens widerrechtlich der Briefköpfe von tatsächlich existierenden Inkassounternehmen bedient haben.

Dass sich der Angeklagte von Anfang an an der Aufklärung der Straftaten beteiligt hat, wird berücksichtigt werden. Am Freitag soll plädiert und von der Wirtschaftsstrafkammer das Urteil verkündet werden.

(RP)
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