Mönchengladbach Mörder wird 25 Jahre nach der Tat noch einmal verhaftet

Mönchengladbach · Ein Mönchengladbacher hat 1991 einen Mord begangen. Nun muss der heute 45-Jährige deswegen erneut ins Gefängnis. Nach seiner Freilassung und Abschiebung in die Türkei 1997 durfte er nie mehr nach Deutschland reisen – doch daran hielt er sich nicht.

 Der verurteilte Mörder fiel bei der Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen auf. (Symbolbild)

Der verurteilte Mörder fiel bei der Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen auf. (Symbolbild)

Foto: dpa, mjh fpt

Ein Mönchengladbacher hat 1991 einen Mord begangen. Nun muss der heute 45-Jährige deswegen erneut ins Gefängnis. Nach seiner Freilassung und Abschiebung in die Türkei 1997 durfte er nie mehr nach Deutschland reisen — doch daran hielt er sich nicht.

Ein Mann aus Rheydt, der am Samstag nach Izmir in die Türkei reisen wollte, kam nicht weit: Als er seinen Reisepass bei der Ausreisekontrolle vorlegte, um ins Flugzeug zu steigen, griff die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen zu. Die Beamten verhafteten den heute 45-jährigen türkischen Staatsbürger, weil er vom Landgericht Mönchengladbach im Jahr 1992 wegen Mordes verurteilt worden war und einen Teil seiner Haftstrafe noch verbüßen muss.

Wie die Bundespolizei mitteilte, lag gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vor, weil er gegen Entlassungsauflagen verstoßen hatte. Demnach hätte der verurteilte Mörder nie wieder nach Deutschland einreisen dürfen.

Mann ermordete 1991 einen 17-Jährigen

Der Fall ist kompliziert und außergewöhnlich, vor allem aber ist er brutal. Am 31. Mai 1991 lauerte der damals 20-Jährige zusammen mit einem Komplizen seinem Opfer auf. Der 17-jährige Bäckerlehrling war laut Akte von damals bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach auf seinem Weg zur Arbeit in Giesenkirchen. Die beiden Täter passten den Jugendlichen ab, verschleppten ihn, misshandelten ihn und stachen dann mit einem Messer mehrmals zu. Das berichtete Benjamin Kluck, Sprecher der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft. Das Duo habe dem 17-Jährigen damals einen "Denkzettel" verpassen wollen, hieß es vor Gericht. Auch bei der Polizei Mönchengladbach war der Fall noch bekannt.

Das Motiv war unter anderem Eifersucht. Die damalige Freundin des Opfers hatte zuvor eine Beziehung mit dem Täter beendet. Auch vermutete der Täter, der 17-Jährige sei Teil einer Gruppe gewesen, von der er zuvor zusammengeschlagen worden war. So geht es aus der Urteilsbegründung von damals hervor.

Vorzeitige Haftentlassung unter Auflagen

Mehrere Monate war der in Rheydt geborene Mann zunächst nach der Tat auf der Flucht. Nachdem er gefasst worden war, landete er Anfang 1992 vor dem Landgericht und wurde wegen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Strafe: neun Jahre Jugendhaft. Von dieser Strafe saß der Mönchengladbacher aber nur sechs Jahre ab. 1997 wurde er aus der Haft entlassen und in die Türkei abgeschoben, berichtete die Bundespolizei. Seine Freilassung war damals allerdings mit der Auflage verbunden, nie mehr in die Bundesrepublik zurückzukehren. Und genau dagegen verstieß der Mann nun.

Unerkannt und unbehelligt von den Behörden reiste der verurteilte Mörder am 29. November wieder in die EU ein. Die Behörden in Wien stellten dem Mann ein Visum für den Schengen-Raum aus, weil ihnen der Vollstreckungshaftbefehl aus Deutschland nicht vorlag. Er wurde nicht per internationalem Vollstreckungshaftbefehl gesucht.

Weil die Beamten in Österreich nicht ahnten, wen sie vor sich hatten, wurde der heute 45-Jährige trotz der Auflage aus dem Gericht in die EU gelassen. Von Österreich aus reiste er dann problemlos weiter nach Deutschland. Erst als er das Land nach vier Tagen Aufenthalt am vergangenen Samstag wieder verlassen wollte, fiel bei der Ausreise auf, um wem es sich eigentlich handelt.

Die Bundespolizei verhaftete den Mann und überstellte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Dort muss der Rheydter nun fast 20 Jahre nach seiner Freilassung die verbliebene Restfreiheitsstrafe von 3 Jahren und einem Monat verbüßen.

(angr)
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