Mord in Mönchengladbach-Rheindahlen 15-jähriger Sohn sagt gegen seinen Vater aus

Mönchengladbach · In dem Mordprozess um die Bluttat in Rheindahlen wurden gestern vor dem Landgericht die ersten Zeugen gehört. Unter ihnen waren neben Nachbarn auch die beiden Kinder des 54-jährigen Angeklagten, der am 24. Januar dieses Jahres seine Frau erstochen und seinen Sohn lebensgefährlich verletzt hatte.

Familiendrama in Mönchengladbach-Rheindahlen
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Zum Schutz der Kinder wurden sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Auch ihrem Vater begegneten sie nicht, er verfolgte die Aussagen in einem Nebenraum per Kamera.

Der zur Tatzeit 14-jährige Sohn sagte aus, dass sein Vater betont freundlich zu seiner Mutter gewesen sei, als er sich am Morgen des 24. Januar den Zugang zur Wohnung verschafft hatte. Er sei alkoholisiert gewesen und habe sie gegen ihren Willen an sich gezogen, worauf sie ihrem Mann entgegnet habe: "Ich liebe dich nicht, ich hasse dich." Mit einem Schlüsselbund habe sie daraufhin mehrmals leicht gegen seine Lippe gehauen und sei in einen anderen Raum gegangen.

Daraufhin habe der Vater aus der Küche ein Messer geholt und es der Mutter in die Rippen gestoßen. Der Sohn habe dann versucht, die Mutter zu schützen, wurde aber selbst vom Vater verletzt. Der Jugendliche habe dann seinem Vater noch das Messer aus der Hand schlagen können. Als der Vater aus der Küche weitere Messer geholt habe, sei er aus dem Haus in ein gegenüberliegendes Versicherungsbüro geflohen. Was seine Schwester aussagte, die am Tattag nicht vor Ort war, erfuhr die Öffentlichkeit nicht.

Spurensicherung nach Familientragödie
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Befragt wurden gestern auch ein 51-jähriger Versicherungsvertreter und ein 24-jähriger Kundenbetreuer, die der Junge am Tattag aufsuchte. Der Junge sei durch das Blut "komplett rot von oben bis unten" gewesen, erinnerte sich der 24-Jährige, der zunächst alleine im Büro war. Der heute 15-Jährige habe gesagt: "Mein Vater sticht meine Mutter ab, bitte helfen Sie mir!" Der 51-jährige Versicherungsvertreter, der wenig später hinzukam, sagte, dass er aufgrund des vielen Bluts die Wunde des Jungen gar nicht habe lokalisieren können.

Zwei Hausbewohner, die gestern gehört wurden, sagten übereinstimmend aus, dass der Angeklagte häufig betrunken gewesen sei und die Nachbarn regelmäßig terrorisiert habe. Einem 48-Jährigen soll er aufgrund seines ausländisch klingenden Namens gedroht haben: "Bei Hitler wärst du vergast worden." Eine 24-jährige Mutter berichtete, dass der Angeklagte einmal betrunken versucht habe, ihr ins Gesicht zu schlagen. Beide Nachbarn schilderten, häufiger Streit aus der Wohnung vernommen zu haben.

Der Prozess vor der siebten Großen Strafkammer des Landgerichts wird am Montag, 1. September, fortgesetzt. Das Urteil wird für Mitte September erwartet.

(RP)
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